Moselbrücke: Staatsanwälte ermitteln nicht

Trier · Es wird keine strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Bau der Hochmoselbrücke geben. Die Staatsanwaltschaft Trier hat eine Anzeige der Bürgerinitiative Pro Mosel geprüft und sie kommt zu dem Ergebnis, dass keine Baugefährdung - so lautete der Vorwurf der Brückengegner - vorliegt.

Eine solche setze nämlich voraus, dass es durch Verstöße beim Bau beinahe zu einem Unfall mit Verletzungs- oder Todesfolge gekommen wäre. Darauf gebe es jedoch keine Hinweise. Die Frage, ob die Brückenplaner gegen die Regeln der Technik verstoßen, war laut Staatsanwaltschaft nicht Gegenstand der Prüfung. Pro Mosel verweist in der Anzeige auf Experten, die den Bau am rutschgefährdeten Moselhang bei Ürzig für ein Risiko halten. Denn das Sicherheitskonzept entspreche nicht den vorgegebenen EU-Normen.

"Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist zweifellos nicht das, was wir uns erhofft hatten, jedoch respektieren wir sie, weil sie rein juristisch plausibel erscheint", sagt Georg Laska, Sprecher der Initiative. Klar sei aber auch, dass es dann, wenn bereits etwas passiert ist, im Prinzip zu spät sei. Laska kündigt an, die Bürgerinitiative werde erneut Strafanzeige erstatten, wenn eine konkrete Gefahrenlage entstehe.

Die 1,7 Kilometer lange und bis zu 160 Meter hohe Brücke zwischen Ürzig und Zeltingen-Rachtig (Kreis Bernkastel-Wittlich) gilt als derzeit größtes Brückenbauprojekt Europas. Sie ist Teil einer neuen Strecke, die ab 2018 das Autobahnkreuz Wittlich in der Eifel mit dem Hunsrück verbinden soll.

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