Neues Gesetz bringt freie Fahrt für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen

Trier/Mainz · Gute Nachrichten für alle, die im Rollstuhl sitzen, Kleinkinder haben oder darauf hoffen, im Alter zu Hause leben zu können. Das Land überarbeitet seine Bauordnung: Neue Häuser mit mehr als zwei Apartments müssen künftig mindestens eine barrierefreie Wohnung bieten.

 ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Schild weist am 20.10.2008 in Frankfurt (Hessen) darauf hin, dass Fußgänger links eine Treppe und Rollstuhlfahrer rechts eine Auffahrt benutzen können. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa (zu dpa:"Kreise begrüßen neues Gleichstellungsgesetz für Behinderte" vom 04.11.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++

ARCHIV - ILLUSTRATION - Ein Schild weist am 20.10.2008 in Frankfurt (Hessen) darauf hin, dass Fußgänger links eine Treppe und Rollstuhlfahrer rechts eine Auffahrt benutzen können. Foto: Fredrik von Erichsen/dpa (zu dpa:"Kreise begrüßen neues Gleichstellungsgesetz für Behinderte" vom 04.11.2014) +++(c) dpa - Bildfunk+++

Foto: Fredrik von Erichsen (dpa)

2060 wird ein gutes Drittel der rheinland-pfälzischen Bevölkerung älter sein als 65 Jahre, so jedenfalls prognostiziert es das Statistische Landesamt. Es ist also abzusehen, dass immer mehr Menschen auf Rollstühle, Gehhilfen und barrierefreie Wohnungen angewiesen sind.

Um auf diese Entwicklung zu reagieren, novelliert Rheinland-Pfalz die Landesbauordnung. Das Gesetz, das in erster Lesung vom Landtag verabschiedet wurde und Anfang 2015 in Kraft treten soll, wird langfristig nicht nur die Stadtbilder und den Wohnungsmarkt verändern. Es hat auch erhebliche Auswirkungen für Bauherren, Ärzte, Gastronomen oder Geschäftsleute.

Wer künftig Häuser mit mehr als zwei Wohnungen baut, muss mindestens eine so gestalten, dass sie barrierefrei und mit dem Rollstuhl nutzbar ist. Dies soll dazu führen, dass auch auf dem Land mehr alters- und behindertengerechter Wohnraum entsteht. Bei großen Anlagen gilt, dass für jede achte zusätzliche Wohnung eine barrierefrei sein muss. Auch Eltern mit Kleinkindern sollen von den Neuerungen profitieren.

Auch viele andere Gebäude dürfen künftig kein Hindernis mehr darstellen. Dazu zählen: Kirchen und Museen ebenso wie Läden, Verwaltungen, Gerichte, Schalterhallen, Gaststätten, Hotels, Kantinen, Schulen und Unis, Kitas, Jugendheime, Krankenhäuser, Praxen, Notariate und Kanzleien. Die Regelungen gelten für alle Neubauvorhaben, aber auch dann, wenn Gebäude umgebaut werden oder sich ihre Nutzung wesentlich ändert.

"Das ist gut", sagt Paul Haubrich, Geschäftsführer des Trierer Club aktiv, der sich für die Belange behinderter Menschen einsetzt. Er hätte sich all das lediglich früher gewünscht. Auch Stephan Heym, Geschäftsführer der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Behinderter, begrüßt die Neuerungen. Allerdings fürchtet er "den Weichspüler". Das Gesetz sieht nämlich Ausnahmen vor, wenn die Auflagen nur mit "unverhältnismäßigem Mehraufwand erfüllt werden können".

Kritik gibt es auch: Gereon Haumann, Präsident des Hotel- und Gaststättenverbands bezeichnet das neue Gesetz als Last. Es sei an der Realität vor Ort vorbeigeplant und mache es Hotels und Gaststätten noch schwerer, Nachfolger zu finden.

Wie die Landesbauordnung den Weg frei macht: Öffentliche Gebäude müssen bald barrierefrei gebaut werden

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