Neues Verfahren gegen Ex-Minister Deubel in Rheinland-Pfalz möglich

Mainz · Im laufenden Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof zur Nürburgring-Affäre des früheren rheinland-pfälzischen Finanzministers Ingo Deubel (SPD) spricht sich der Generalbundesanwalt nach Informationen der Rhein-Zeitung dafür aus, das Verfahren neu aufzurollen.

Dieser Vorgang enthält politischen Sprengstoff in Hülle und Fülle: Der Generalbundesanwalt ist offenbar der Auffassung, dass das Urteil gegen den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) auf den Prüfstand gehört. Aufgrund gravierender Zweifel in zwei Punkten empfiehlt er nach Informationen der Rhein-Zeitung, das Urteil des Landgerichts Koblenz aufzuheben. Deubel war in der Nürburgring-Affäre zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden, wogegen er Revision einlegte.

Im entsprechenden Revisionsverfahren beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat der Generalbundesanwalt bereits am 26. Januar diesen Jahres an den Vorsitzenden des 3. Strafsenats geschrieben: "Ich beantrage durch Beschluss (...) auf die Revision des Angeklagten das Urteil der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Koblenz vom 16. April 2014 aufzuheben." Zugleich empfiehlt er, dasVerfahren in den beanstandeten Punkten neu aufzurollen und an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückzuverweisen. Auf der letzten Seite des neunseitigen Antrags, der der Rhein-Zeitung vorliegt, ist von der Aufhebung der Gesamtstrafe die Rede.

Generalbundesanwalt Harald Range sind 200 Mitarbeiter, darunter 90 Juristen, unterstellt. Sein Wort wiegt schwer, da er am Bundesgerichtshof der Vertreter der Anklage ist. Wenn sogar er Zweifel am Urteil hat, ist es durchaus denkbar, dass der frühere Finanzminister Deubel am Ende eine deutlich mildere Strafe erhält.

Für den einstigen Finanzminister im Kabinett von Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) steht viel auf dem Spiel. Das
Landgericht hatte ihn wegen Untreue in 14 Fällen und uneidlicher Falschaussage im Untersuchungsausschuss verurteilt. Diese Straftaten soll er bei der gescheiterten Privatfinanzierung der millionenschweren Fehlinvestition "Freizeitpark am Nürburgring" verübt haben. Bei einer Haftstrafe von mehr als einem Jahr würde er seine Pensionsansprüche verlieren. Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) hatte das Strafmaß als "schwer nachvollziehbar" bezeichnet.

Offenbar bewertet der Generalbundesanwalt den Vorwurf der versuchten Untreue defensiver als das Koblenzer Landgericht in seinem Urteil. Demnach werden ein möglicher Vermögensschaden und eine Vermögensgefährdung enger gefasst. Der Generalbundesanwalt hält die Einschätzung des Landgerichts nicht für schlüssig. Damit sieht er die stillen Beteiligungen in der Höhe von 85 Millionen Euro, die beim Bau es Freizeitparks flossen, lange nicht so kritisch.

Neben Deubel könnten auch zwei - durch das Urteil verwarnte - Bankmanager von einer Neuauflage profitieren. Darunter ist der ehemalige Geschäftsführer der Förderbank ISB, Hans-Joachim Metternich. Der Generalbundesanwalt greift die Passagen an, in denen die Manager betroffen sind. Möglicherweise erhalten sie jetzt einen Freispruch.

Der BGH kann das Urteil ganz aufheben und Deubel freisprechen. Oder der Prozess wird an den strittigen Punkten neu aufgerollt. Theoretisch könnte sich der BGH auch über die Bedenken des Generalbundesanwalts hinweg setzen, was eher unwahrscheinlich ist.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort