Prozess um getötete Laura-Marie: Staatsanwalt fordert lebenslange Freiheitsstrafe für Angeklagten

Trier · Staatsanwalt Volker Blindert hat im Prozess um die getötete Laura-Marie eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert. Er sah es vor dem Landgericht Trier als erwiesen an, dass der 25-Jährige das 16-jährige am Mädchen am 13. März 2015 in Trier mit vier Messerstichen ermordet hat, um einen Vergewaltigungsversuch zu verdecken.

Der Angeklagte hatte gestanden, das Mädchen im Streit mit dem Messer attackiert zu haben, eine versuchte Vergewaltigung aber abgestritten. Blindert berief sich unter anderem auf die Untersuchung des Rechners des Angeklagten. Im Suchspeicher seien von November 2013 bis März 2015 1620 Treffer zum Thema Vergewaltigung gefunden worden. Am Tag der Tat habe er sich noch eine Folge Aktenzeichen XY ... ungelöst angesehen, in der die Vergewaltigung einer 16-Jährigen behandelt wurde. "Vergewaltigung ist ein großes Thema in seinem Leben", sagte der Staatsanwalt.

Er sah es auch als erwiesen an, dass der Angeklagte die Tat schon vor dem Treffen mit Laura-Marie am Tatort vorbereitet habe. Zeugen hatten diesen auf ihrem Weg zum Bus gesehen. Außerdem wurde ein Seil gefunden, mit dem er das Mädchen habe fesseln wollen. Der Nebenkläger, der die Eltern von Laura-Marie vertrat, schloss sich nach emotionalen Worten dem Plädoyer an. "Meine Mandanten hatten eine Tochter. Sie hieß Laura-Marie. Und Sie", so deutete er auf den Angeklagten, haben sie ermordet. Und zwar in einer Art und Weise, wie Trier, Deutschland und ich es noch nie erlebt haben." Er habe vom Angeklagten erwartet, dass er den Mut zeige, seinen Mandanten diesen monatelangen Gang zum Gericht zu ersparen. Nach dem Trauerzug habe der Vater die Größe besessen, die aufgebrachte Öffentlichkeit dazu aufzufordern, den 25-Jährigen und seine Familie in Ruhe zu lassen.

Verteidiger Thomas Julien widersprach deutlich. Er sprach sich dafür aus, dass der Angeklagte nicht länger als sechs Jahre in Haft solle - wegen Körperverletzung mit Todesfolge. Der Angeklagte habe die Messerstiche zugegeben, eines Mordes sei er aber nicht schuldig - und auch keines Tötungsvorsatzes. Wie fest und wie tief er zugestochen habe, sei nämlich nicht nachgewiesen worden. "Mein Mandant ist nicht das Sex-Monster, als das er dargestellt wird."

Er warf dem Staatsanwalt vor, keinen konkreten Geschehensablauf bewiesen zu haben, der für ein Urteil aber zwingend sei. "Er stellt nur Konstrukte und Hypothesen in die Landschaft." Die Ergebnisse der Rechner-Prüfung erkannte er nicht an. "Es ist nicht bewiesen, dass mein Mandant die Videos angeklickt und sich vollständig angesehen hat." Mit dem Seil habe er Laura-Marie nicht fesseln wollen, dieses sei auch nie mit dem Mädchen in Kontakt gekommen - und auch eine versuchte Vergewaltigung habe es nicht gegeben. Ein Gutachter habe während des Verfahrens festgestellt, dass der Angeklagte keine sexuellen Abnormitäten aufweise. "Die Tat wird meinen Mandanten sein Leben lang verfolgen."

Das Urteil fällt am 1. Februar um 14 Uhr.

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