Rotlicht-Polizist entlassen: Beamter aus dem Raum Mayen-Koblenz war jahrelang im Prostitutionsgeschäft aktiv

Trier · Wegen intensiver Aktivitäten im Rotlichtmilieu hat das Verwaltungsgericht Trier einen Polizisten aus dem Dienst entfernt. Der Beamte war im Raum Mayen-Koblenz jahrelang intensiv auch im Prostitutionsgeschäft aktiv.

Warum ein Polizist aus dem Raum Mayen-Koblenz auch dann noch im Rotlichtmilieu aktiv geblieben ist, als schon ein Disziplinarverfahren gegen ihn lief, wird sein Geheimnis bleiben. Vielleicht war es Liebe. Denn nach Angaben des Verwaltungsgerichts Trier, das landesweit für Disziplinarverfahren zuständig ist, dehnte der Beamte seine Verbindung zum Rotlichtmilieu sogar weiter aus, indem er eine Liebesbeziehung zu einer Prostituierten einging. Er habe zwei Wohnwagen gekauft, von denen zumindest eine nachweislich auf dem Straßenstrich eingesetzt worden sei. Zudem sehen die Richter es als erwiesen an, dass der Polizist ohne dienstlichen Grund in diversen polizeilichen Informationssystemen häufig personenbezogenen Daten abgerufen hat.

Über einen längeren Zeitraum bis ins Jahr 2014 habe der Beamte eine Eigentumswohnung zu Prostitutionszwecken vermietet. Er half auch dabei, dass der Laden gut lief, indem er selbst bei der Erstellung eine Internetseite sowie bei der Schaltung von Anzeigen im Internet und in Printmedien geholfen hat. Auch bei der Anmeldung des Gewerbes beim Finanzamt war er beteiligt.

Mit diesem Verhalten - so die Richter der dritten Kammer des Verwaltungsgerichts Trier - habe der Beamte seine Pflicht "zu achtungs- und vertrauenswürdigem Verhalten sowie seine Pflicht, das Ansehen der Polizei zu wahren, nachhaltig verletzt". Von der Öffentlichkeit könne kein Verständnis dafür erwartet werden, dass sich ein Polizeibeamter derart im Rotlichtmilieu engagiere. Jedem Polizisten müsse klar sein, dass bereits das Vermieten seines Eigentums zu gewerblichen Prostitutionszwecken problembehaftet sei und zu Interessenkonflikten führen könne.

Der Mann habe nicht nur das Vertrauen des Dienstherren, sondern auch das der Allgemeinheit verloren, sodass eine Entfernung aus dem Dienst unerlässlich sei. Er verliert damit auch seine Pensionsansprüche. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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