Schluss mit Nicht-Lustigsein: Landes-Grüne halten Feiertagsgesetz für überholt - Baden-Württemberg lockert Tanzverbot

Trier · Fußball- oder Skatturniere sind am Totensonntag ab mittags erlaubt, für das Tanzen in der Öffentlichkeit gilt das aber nicht. Das halten die Grünen im Land für absurd. Daher fordern sie eine Reform des Feiertagsgesetzes.

Schluss mit Nicht-Lustigsein: Landes-Grüne halten Feiertagsgesetz für überholt - Baden-Württemberg lockert Tanzverbot
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 Die Skatspieler kommen bei den Restriktionen des Feiertagsgesetzes noch vergleichsweise gut weg.

Die Skatspieler kommen bei den Restriktionen des Feiertagsgesetzes noch vergleichsweise gut weg.

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Trier. Es ist langes Wochenende. Ostern steht vor der Tür. Viele Menschen haben frei, wollen feiern, etwa in Diskotheken oder auf Konzerten. An Gründonnerstag oder am Karsamstag. Doch das rheinland-pfälzische Feiertagsgesetz versteht für diese Tage keinen Spaß. Es schreibt ein Tanzverbot vor. In der Öffentlichkeit sind Partss, Konzerte und Tanzveranstaltungen verboten. An Gründonnerstag ab vier Uhr morgens bis Ostersonntag 16 Uhr.
Dieses Verbot sei nicht mehr zeitgemäß, meinen die rheinland-pfälzischen Grünen. "Es stößt auf zunehmendes Unverständnis, warum an besonders geschützten Feiertagen keine Musik aufgelegt werden darf mit der Möglichkeit dazu zu tanzen, während der Gang in Kinos, Theater und Museum möglich ist", heißt es in einem dreiseitigen Eckpunktepapier des Grünen-Landtagsabgeordneten Gunther Heinisch.
Der Vorstoß für einen "zeitgemäßen Sonn- und Feiertagsschutz" soll auch in das Landtagswahlprogramm der Grünen einfließen, sagt Fraktionschef Daniel Köbler. Vor allem soll Schluss sein mit widersprüchlichen und vielleicht auch schwer nachvollziehbaren Regelungen. Wie etwa, dass am Totensonntag und am Volkstrauertag ab 13 Uhr öffentliche Sportveranstaltungen erlaubt sind, Tanzen aber nicht.
Der Mensch brauche "Ruhe und Unterbrechungen des Alltags zum Leben - und Tage, an denen nicht groß gefeiert oder viel unternommen wird", verteidigt Maike Roeber, Sprecherin des Evangelischen Kirchenkreises Trier, das bestehende Tanzverbot etwa an Ostern.
"Ostern ist ein fröhliches, ausgelassenes Fest - und es gibt kaum einen Zeitraum im Jahr, an dem in so kurzer und intensiver Zeit über existenzielle Grundlagen menschlichen Lebens nachgedacht und das angemessen gefeiert werden kann. Diese Zeiten sollten wir uns um unserer selbst, um unserer eigenen Befindlichkeit willen bewahren", so die evangelische Pfarrerin. Außerdem gehe es bei dem Verbot ja auch nur um öffentliche Veranstaltungen, nicht um private Feiern. Roeber: "Dadurch wird niemand in seiner individuellen Gestaltung des Tages stark eingeschränkt."
In Rheinland-Pfalz gibt es derzeit an neun Feiertagen ein zumindest zeitlich beschränktes Tanzverbot. An Karfreitag und Karsamstag gilt dieses den ganzen Tag. In Hessen gibt es solche Verbote an 15 Tagen - und in Baden-Württemberg sogar an 18 Feiertagen: Zusätzlich neben Karfreitag und Karsamstag ist dort öffentliches Tanzen auch noch an Gründonnerstag und am ersten Weihnachtsfeiertag verboten.
Bislang jedenfalls, muss man allerdings sagen. Denn in Baden-Württemberg hat die rot-grüne Landesregierung mit Billigung der Kirchen das rigorose Feiertagsgesetz gelockert. Denn bislang gilt dort nicht nur an den sogenannten stillen Feiertagen ein Tanzverbot, sondern auch vor Sonntagen ist um drei Uhr Schluss mit Lustig beziehungsweise mit Tanzen in der Öffentlichkeit.
Weil die baden-württembergische Landesregierung nicht mehr länger als Spaßbremse dastehen möchte, will sie künftig nur noch an Karfreitag den ganzen Tag das Tanzen verbieten. An Karsamstag darf ab 20 Uhr geschwoft werden - sowie an Heiligabend und am ersten Weihnachtstag den ganzen Tag.
In Berlin und Bremen gibt es übrigens keine ganztägigen Tanzverbote. Dort gelten zeitliche Einschränkungen nur für Karfreitag, Totensonntag und Volkstrauertag.

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