Sex gegen Geld: Priester muss 6000 Euro Strafe zahlen

Saarbrücken/Trier · Weil er einem 15-Jährigen Geld für sexuelle Handlungen angeboten hatte, muss ein ehemaliger Priester 6000 Euro zahlen. Das Bistum Trier hatte ihn 2012 nach Bekanntwerden der Vorwürfe beurlaubt. Mittlerweile ist der 67-Jährige im Ruhestand. Das kirchenrechtliche Verfahren läuft noch.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat das Verfahren gegen einen ehemaligen katholischen Priester wegen sexuellen Missbrauchs unter Auflagen eingestellt. Der Geistliche war angezeigt worden, weil er einem 15-Jährigen Geld für sexuelle Handlungen angeboten hatte.

"Der Junge hatte das Geld genommen und war weggerannt", sagte Erik Schweitzer, Sprecher der Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Zu Sex sei es nicht gekommen. Der Priester habe nun ein Geständnis abgelegt, sagte Schweitzer. Die Auflage: Er muss in Raten von jeweils 1000 Euro monatlich eine Geldbuße von insgesamt 6000 Euro zahlen. Ob er das Geld an die Staatskasse oder eine gemeinnützige Einrichtung zahlen muss, konnte am Donnerstag weder bei der Staatsanwaltschaft noch beim Bistum Trier in Erfahrung gebracht werden.

Der Geistliche war zuvor strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. Die Auflage habe er akzeptiert, er gelte nicht als vorbestraft, sagte der Staatsanwalt.

Seit Juli 2012 war der Geistliche, der zuletzt im saarländischen Lebach Pfarrer war, vom Bistum Trier beurlaubt worden. Im Juni vergangenen Jahres hatte er auf sein Amt verzichtet. Laut Bistumssprecherin Judith Rupp ist das Verbot, öffentlich Gottesdienste zu feiern und die Sakramente zu spenden, nach wie vor gültig. Der 67-Jährige sei mittlerweile in den Ruhestand versetzt worden. Auch lief parallel zu dem nun eingestellten Verfahren eine kirchenrechtliche Voruntersuchung. Diese ist laut Rupp noch nicht abgeschlossen.Extra

Mit Zustimmung aller Beteiligen kann ein Ermittlungsverfahren gegen Auflagen eingestellt werden. Geregelt ist dies in Paragraf 153a der Strafprozessordnung. Es kommen unterschiedliche Auflagen in Betracht. Eine davon ist die Zahlung eines Geldbetrags an die Staatskasse oder an eine gemeinnützige Einrichtung. Die Auflage muss geeignet sein, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld darf dem nicht entgegenstehen (Quelle: Staatsanwaltschaft Saarbrücken). kat

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