Strafbefehl gegen Weinbaufunktionär beantragt: Moselwinzer soll Weine falsch ausgezeichnet haben - Trierer Richter entscheidet über möglichen Prozess

Trier/Traben-Trarbach · Schwere Vorwürfe gegen den Vizepräsidenten des Weinbauverbands Mosel, Jörg Trossen: Weil er Wein falsch ausgezeichnet haben soll, hat die Staatsanwaltschaft eine einjährige Bewährungsstrafe gegen den Traben-Trarbacher Winzer beantragt. Noch hat allerdings das Trierer Amtsgericht nicht über den Erlass eines Strafbefehls entschieden.

Stolz wirbt das Weingut der Familie Trossen im Internet mit den zahlreichen Prämierungen. Mit schöner Regelmäßigkeit wurden die Trossener Moselweine in den vergangenen Jahren ausgezeichnet; allein 2015 heimste das familiengeführte Weingut mit seinen Rieslingweinen und dem Spätburgunder Dutzende Goldene und Silberne Kammerpreismünzen ein. Ein Vorzeigebetrieb.

Nun aber fällt ein Schatten auf das Traben-Trarbacher Weingut und seinen Seniorchef. Glaubt man der für Wein- und Lebensmittelstrafsachen zuständigen Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach, hat Jörg Trossen mehrfach Weine falsch oder mit irreführenden Bezeichnungen etikettiert und unter die Leute gebracht.

So soll etwa Wein als Moselwein verkauft worden sein, obwohl er zuvor mit pfälzischem Wein verschnitten wurde. Außerdem sollen auch vermeintliche Qualitätsweine ohne amtliche Prüfnummer vermarktet und Prädikatsweine trotz unzulässig erhöhten Mostgewichts verarbeitet worden sein. Alles Verstöße gegen das Weingesetz, die landläufig wohl unter dem Begriff Betrug zusammengefasst würden.

Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft wiegen schwer, zumal Jörg Trossen nicht irgendein Winzer ist: Seit zwei Jahren ist der 56-Jährige Vizepräsident des Weinbauverbands Mosel. Trossen werden sogar gute Chancen eingeräumt, in ein paar Jahren Präsident Rolf Haxel zu beerben. Außerdem ist er noch Vizechef des Kreisbauernverbands Bernkastel-Wittlich und sitzt für die CDU im Traben-Trarbacher Stadt- und Verbandsgemeinderat. Es steht also möglicherweise einiges auf dem Spiel, sollten sich die Vorwürfe am Ende als zutreffend erweisen.

Doch noch gibt es nichts Rechtskräftiges, es gilt die Unschuldsvermutung, und die Sache kann sich hinziehen. Denn ob der zuständige Vorsitzende Trierer Richter den Strafbefehl erlässt, ist seine Sache. Wie der sogenannte aufsichtsführende Richter Johannes Wittschier unserer Zeitung sagte, haben die Bad Kreuznacher Staatsanwälte eine einjährige Bewährungsstrafe und 5500 Euro Geldbuße gegen Trossen beantragt. Kein Pappenstiel, sagen Experten. Als wahrscheinlich gilt, dass es wegen der vermeintlichen Gesetzesverstöße zu einem Prozess kommt.

In diesem Jahr dürfte der aber wegen der angespannten Terminlage des zuständigen Trierer Richters kaum noch über die Bühne gehen.

Trossen selbst sagte unserer Zeitung, dass er die exakten Vorwürfe der Bad Kreuznacher Staatsanwaltschaft nicht kenne und er bislang keine Akteneinsicht gehabt habe: "Deshalb kann ich auch nichts sagen."Extra

Ein Strafbefehl dient der Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens. Es soll möglichst schnell und ohne aufwendige Hauptverhandlung zu einer Verurteilung kommen. Durch den Strafbefehl werden dem Beschuldigten Strafen auferlegt, ohne dass es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt. Ist der Beschuldigte mit dem Strafbefehl nicht einverstanden, kann er innerhalb von zwei Wochen widersprechen. Dann kommt es zu einem Prozess. Voraussetzung für einen Strafbefehl ist, dass die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren zu dem Schluss gekommen ist, der Beschuldigte habe die Tat begangen. Anstatt Anklage zu erheben, stellt die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehlsantrag beim zuständigen Amtsrichter. Hat dieser keine Bedenken, erlässt er den Strafbefehl. Das ist nur dann möglich, wenn es sich bei den Anschuldigungen um ein leichtes Delikt (also ein Vergehen, kein Verbrechen) handelt. Geldstrafen sind beim Strafbefehl die Regel, es kann allerdings auch eine Bewährungsstrafe bis zu einem Jahr verhängt werden. Die Geldstrafe wird in Tagessätzen ausgedrückt. Sie beträgt mindestens fünf und höchstens 360 volle Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes soll sich am Nettoeinkommen, das der Täter an einem Tag erzielt oder erzielen könnte, orientieren. Ab 90 Tagessätzen taucht die Verurteilung im polizeilichen Führungszeugnis auf. Der Beschuldigte gilt als vorbestraft. sey

Für Weinkontrollen ist im Weinland Rheinland-Pfalz die Landesuntersuchungsanstalt (LUA) zuständig. Im vergangenen Jahr kontrollierten die 24 LUA-Prüfer insgesamt 5750 Mal bei Winzern, in Kellereien und auf Weinfesten.
Von den im Labor getesteten Weinproben wurde jede zehnte beanstandet. In 24 Fällen wurden Aromen wie Vanille oder Holz zugesetzt, 22 Mal wurde gezuckert, sieben Mal Glycerin und drei Mal Wasser hinzugefügt. Keiner der getesteten Weine stellte nach Angaben der Experten ein gesundheitliches Risiko für die Verbraucher dar. Rheinland-Pfalz ist das Weinland Nummer eins in der Bundesrepublik: Rund 8500 Betriebe produzieren in sechs der 13 deutschen Anbaugebiete etwa zwei Drittel der bundesweiten Erntemenge. Jedes Jahr werden rund sechs Millionen Hektoliter Weinmost geerntet.
In diesem Jahr rechnet das Deutsche Weininstitut für das Anbaugebiet Mosel mit zehn Prozent weniger Wein als im langjährigen Durchschnitt. dpa/sey

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