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aus unserem Archiv vom 28. November 2011
Autor: Von unserem Redakteur Heribert WaschbüschOrt: Trier/LuxemburgKommentare: Kommentare zeigenDrucken  E-Mail

Teures Erbe: Steuerhinterzieher müssen für Luxemburg-Konto büßen

Mit Hilfe der luxemburgischen Generalstaatsanwaltschaft haben die deutschen Finanzbehörden einen spektakulären Steuerbetrug aufgeklärt. 450.000 Euro hatten Geschwister aus der Region an Erbschafts- und Einkommenssteuer hinterzogen.

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Das Erbe ihres Vaters, dass sich die Geschwister teilen konnten, ging in die Millionen. Doch die Hinterlassenschaft wird nun durch Strafe, Geldauflage und Steuernachzahlungen erheblich reduziert: Insgesamt etwa 1,65 Millionen Euro kostet es die Kinder des Millionärs, weil sie eine Schwarzgeldkasse in Luxemburg dem Finanzamt unterschlagen haben. Ohne Hilfe der luxemburgischen Behörden, hätte die deutsche Staatsanwaltschaft die Steuerhinterziehung nicht aufklären können.

Der Hintergrund: Nach dem Tod des Vaters gaben die Kinder zwar eine Erbschaftssteuererklärung ab, diese enthielt aber keine Angaben zu dem im Ausland verwalteten Geld. Durch einen ähnlichen Steuerfall wurde das Finanzamt auf die Geschichte aufmerksam. Zunächst hätten die Kinder bestritten, von dem weiteren ausländischen Vermögen etwas gewusst zu haben. Sie hätten sich sogar erfreut gezeigt, von dem Erbe etwas erfahren zu haben.

Ermittlungen der Steuerfahndung brachten zunächst keine weiteren Erkenntnisse, bis die deutsche Staatsanwaltschaft ein Rechtshilfeersuchen an Luxemburg gerichtet habe. Grundlage der Rechtshilfe ist ein europäische Übereinkommen, das in Luxemburg mit der Verabschiedung eines Gesetzes ab 2001 auch für Fiskalsachen in Kraft getreten ist. Die Unterstützung in steuerlichen Angelegenheiten wird in Luxemburg zudem nur gewährt, wenn das im Ausland begangene Vergehen auch in Luxemburg als Steuerbetrug gelten würde. Im vorliegenden Fall war dies gegeben und die luxemburgische Fahnder konnten Bankunterlagen sichern, mit denen sich beweisen ließ, dass die Kinder vom dem Schwarzgeldkonto wussten.

Die Staatsanwaltschaft erließ für die Erben Strafbefehle mit Freiheitsstrafen in Höhe von neun Monaten bis zu einem Jahr auf Bewährung. Gericht und Beschuldigte stimmten dem zu. Die Geschwister müssen nun zudem Geldauflagen ans soziale Einrichtungen in Höhe von knapp über einer Millionen Euro zahlen und zusammen Geldstrafen von 150.000 Euro. Und die hinterzogenen 450.000 Euro Steuern kassiert das Finanzamt ein.


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