Tierkadaver im Westerwald zweifelsfrei als Wolf identifiziert

Montabaur · Das im Westerwald erschossene Tier war ein Wolf. Damit ist die Art in Rheinland-Pfalz wieder ausgerottet - nachdem erst im Februar erstmals seit 123 Jahren wieder ein Wolf im Land gesichtet worden war.

(dpa) Nach dem tödlichen Schuss eines Jägers ist der Wolf in Rheinland-Pfalz wieder ausgerottet. Mittlerweile ist zweifelsfrei geklärt, dass das am vergangenen Wochenende im Westerwald getötete Tier ein Wolf war. Das habe die Analyse einer Gewebeprobe des Kadavers durch das Forschungsinstitut Senckenberg ergeben, teilte die Polizei am Freitag in Montabaur mit. Laut rheinland-pfälzischem Umweltministerium handelte es sich um einen Wolf italienischer Abstammung. „Damit ist der traurige Verdacht bestätigt, dass der erste Wolf, der seit 123 Jahren in Rheinland-Pfalz gesichtet wurde, keine Chance hatte, sich in unserer heimischen Fauna anzusiedeln“, sagte Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) laut einer Mitteilung. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) betonte, es müsse klar werden, dass es sich beim Abschuss eines Wolfes nicht um ein Kavaliersdelikt handele. „Wir hoffen, dass es einen schnellen Prozess gibt“, sagte eine Nabu-Sprecherin in Berlin mit Blick auf den Schützen. Während die polizeilichen Ermittlungen zunächst abgeschlossen sind, wird sich nun die Koblenzer Staatsanwaltschaft mit der Sache beschäftigen. Bei dem Verfahren geht es um den Verdacht des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz und das Bundesnaturschutzgesetz, wie der Koblenzer Oberstaatsanwalt Hans Peter Gandner sagte. Ein 71 Jahre alter Jäger aus dem Raum Köln hatte sich Anfang der Woche bei der Polizei gemeldet und zugegeben, das Tier durch einen Gewehrschuss getötet zu haben. Angeblich hielt er den Wolf für einen Hund, der Rehe gehetzt habe. Spaziergänger hatten den Kadaver am vergangenen Samstag nahe Hartenfels im Westerwaldkreis entdeckt. Nabu-Wolfsexperte Markus Bathen bezeichnete es als „schlechte Ausrede“, dass der Jäger den Wolf mit einem Hund verwechselt haben will. Wildernde Hunde dürften zwar in Ausnahmefällen geschossen werden. Laut Bundesjagdgesetz sei es aber zwingend erforderlich, vor dem Erlegen sicher zu sein, um welche Tierart es sich handelt. Solange man unsicher sei, dürfe nicht geschossen werden. Der Tierschutzbeirat Rheinland-Pfalz forderte, die Tötung von Haustieren durch Jäger generell zu verbieten. „Wer einen Hund oder eine Katze abschießt, tötet ohne vernünftigen Grund ein schützenswertes Lebewesen und nimmt in Kauf, dass Kinder ihre Spielkameraden verlieren“, sagte der Vorsitzende Helmut Stadtfeld nach einer Mitteilung. Auch der rheinland-pfälzische Landesverband des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte empört auf die Tat reagiert und strafrechtliche Folgen gefordert. „Auch wenn der Täter sich selbst gestellt hat, muss er hart bestraft werden“, sagte der Landesvorsitzende Holger Schindler laut Mitteilung. Bei dem toten Tier aus dem Westerwald handelt es sich vermutlich um den Wolf, der erst Ende Februar bei Steimel im Kreis Neuwied entdeckt und fotografiert worden war. Es war die erste belegte Wolfssichtung auf dem Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz seit 123 Jahren. .

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