Urteil im Prozess um Sicherungsverwahrung erwartet

Trier · Bleibt ein 27-jähriger Wittlicher, der vor neun Jahren eine Prostituierte durch zahlreiche Messerstiche fast getötet hat, weiter hinter Schloss und Riegel? Darüber entscheidet möglicherweise heute Nachmittag das Trierer Landgericht.

 TV-Foto: Friedemann Vetter

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Die Staatsanwaltschaft Trier hat beantragt, dass das Gericht nachträgliche Sicherungsverwahrung anordnet, weil von dem 27-Jährigen eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgehe. Seine wegen der Tat verhängte Gefängnisstrafe hat der Mann verbüßt.

Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist äußerst umstritten und an enge Voraussetzungen geknüpft. Nach mehreren höchstrichterlichen Urteilen kann sie nur verhängt werden, wenn von einem psychisch gestörten Straftäter eine hochgradige Gefahr ausgeht. Die Trierer Ankläger sehen diese Voraussetzungen bei dem 27-Jährigen erfüllt.
Zwar galt der Wittlicher während der zurückliegenden Jahre im Knast als "Mustergefangener", so ein Gefängnispsychologe. Allerdings baute er als Freigänger eine Beziehung zu einer Prostituierten auf, mit der er schließlich auch in Streit geraten sein soll. Nicht ausgeschlossen, so ein anderer ehemaliger Gefängnispsychologe, dass diese Beziehung eines Tages eskaliert wäre.

Wegen der nachträglichen Sicherungsverwahrung wird am Trierer Landgericht seit April verhandelt. Nach Aussage eines Gerichtssprechers könnte möglicherweise heute Nachmittag ein Urteil fallen.

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