«Die Preisinformation der Versorger auf den letzten Drücker lässt den Betroffenen wenig Zeit, ihren Vertrag zu kündigen und zu einem günstigeren Versorger zu wechseln, sagte der Experte für Energierecht bei der Verbraucherzentrale, Fabian Fehrenbach, am Freitag nach einer Mitteilung in Mainz.
Fehrenbach betonte, das Gesetz verlange von Anbietern, Preiserhöhungen sechs Wochen vor dem ersten Geltungstag öffentlich bekanntzugeben. Zeitgleich soll es auch zu einer Mitteilung an die Kunden per Brief kommen. Dies sei aber keine Voraussetzung für eine wirksame Änderung der Preise.
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