Verkaufsverfahren Hahn: Zuschlag für Meistbietende ist keine EU-Vorschrift

Mainz · Die Behauptung des Landes, dass beim Verkauf des Flughafens Hahn die EU vorgeschrieben habe, allein dem Meistbietenden den Zuschlag zu geben, stellt sich offenbar als falsch heraus. Die EU-Kommission sagte gegenüber unserer Zeitung, dass das Beihilferecht dies nicht vorschreibe.

 Eine Flugzeugtreppe steht auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn in Lautzenhausen (Rheinland-Pfalz). Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Eine Flugzeugtreppe steht auf dem Flughafen Frankfurt-Hahn in Lautzenhausen (Rheinland-Pfalz). Foto: Fredrik von Erichsen/Archiv

Hahn-Verkauf: Zuschlag für Meistbietende ist keine EU-Vorschrift

Die Behauptung des Landes, dass beim Verkauf des Flughafens Hahn die EU vorgeschrieben habe, allein dem Meistbietenden den Zuschlag zu geben, stellt sich offenbar als falsch heraus. Die EU-Kommission sagte gegenüber unserer Zeitung, dass das Beihilferecht dies nicht vorschreibe.

SYT glaubt fest daran, dass sie den Hahn kaufen. "Der Kaufprozess ist zu 70 bis 80 Prozent abgeschlossen", zitiert die Frankfurter Allgemeine Zeitung den zuständigen Projektmanager der Shanghai Yiqian Trading Company (SYT). Der Geldgeber hinter dem Investor sei solvent und "eine Macht in der Bauindustrie". Trotzdem hält die rheinland-pfälzische CDU an ihren Zweifeln an der Seriosität von SYT fest. Hintergrund sind vor allem Recherchen von Journalisten in Shanghai. Unter den von der Landesregierung angegebenen Adressen von SYT und deren Geldgeber haben sie keine Hinweise auf die jeweiligen Unternehmen gefunden (der TV berichtete).

Geld soll kommen

Der deutsche Anwalt von SYT hat gestern noch einmal versichert, dass möglicherweise bereits nächste Woche das Geld für den Kauf der ehemaligen amerikanischen Wohnsiedlung (Housing) außerhalb des Flughafens überwiesen wird.
SYT hat eine vom Land gesetzte Frist am 10. Juni für die Zahlung der vereinbarten drei Millionen Euro für den Kauf der Housing verstreichen lassen. Nachdem eine Mahnung des Landes bis Mittwoch wirkungslos geblieben ist, hat der zuständige Innenminister Roger Lewentz (SPD) den Verkaufsprozess vorerst gestoppt.

SYT hat die nicht erfolgte Überweisung des Kaufpreises damit begründet, dass die chinesische Regierung diesen noch nicht genehmigt habe. Das könne durchaus sein, sagt Christian Soffel, Leiter des Trierer Zentrums für Ostasien-Pazifik-Studien. "Es trifft zu, dass chinesische Geldgeber alle Investitionen im Ausland vorher genehmigen lassen müssen." Über den konkreten Fall und SYT speziell kann er nichts sagen. Soffel: "Auffällig ist jedoch, dass in den chinesischen Medien nicht über den bevorstehenden Verkauf berichtet worden ist."

Das Innenministerium verweist darauf, das die von ihm beauftragte Beratungsfirma KPMG (gestern irrtümlich von uns als KMPG bezeichnet) nicht nur die Zahlungsfähigkeit von SYT geprüft habe, sondern sich auch vor Ort in Shanghai die Räumlichkeiten angesehen habe. Im Gegensatz zu den Journalisten sind den KPMG-Prüfern aber offenbar keine Zweifel an der Seriosität gekommen. Der Vize der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Licht, wirft der Landesregierung vor, sich hinter der Beratungsfirma zu verstecken. "Frau Dreyer und Herr Lewentz versuchen, KPMG für den wahrscheinlich geplatzten Verkauf des Flughafens verantwortlich zu machen."Auskunft aus Brüssel


Die Beratungsfirma und das Land verweisen darauf, dass man SYT den Zuschlag für den Kauf der rheinland-pfälzischen Hahn-Anteile für 13 Millionen Euro als Meistbietenden habe erteilen müssen, weil die EU-Kommission das unter Verweis auf das Beihilferecht so vorschreibe. Die Kommission hat nun auf Anfrage unserer Zeitung klargestellt, dass staatliche Verkaufsprozesse "zu Marktbedingungen", also unter gleichen Bedingungen wie sie für private Verkäufer gelten, nicht unter die EU-Vorschriften für staatliche Beihilfen fallen. Zum Schutz der Interessen der Steuerzahler sollte (!) der Staat möglichst einen maximalen Verkaufserfolg erzielen, so wie es private Verkäufer auch tun würden, heißt es in der Antwort der EU-Kommission.

Der rheinland-pfälzische CDU-Europaabgeordnete Werner Langen hat am Tag zuvor im Gespräch mit unserer Zeitung darauf hingewiesen, dass die EU-Kommission nicht vorschreiben könne, dass letztlich nur der von einem Bieter gebotene Preis ausschlaggebend sein dürfe. Er hält diesbezügliche Äußerungen von Lewentz für falsch. Die EU-Kommission bestätigt gegenüber dem TV allerdings, dass in der Tat bei staatlichen Verkäufen die Geschäftspläne möglicher Interessenten nicht relevant seien, um das beste Angebot auszuwählen."Glaubwürdige Angebote"


Darauf haben sowohl Lewentz und KPMG wiederholt hingewiesen. Allerdings verweist die EU-Kommission auch darauf, dass der Staat bei Privatisierungen nur "glaubwürdige und verbindliche Angebote von Käufern, die den angebotenen Kaufpreis bezahlen können" auswählen dürfe. Nach den zunächst ausgebliebenen Zahlungen von SYT sind allerdings erhebliche Zweifel aufgekommen, ob KPMG ausreichend die Bonität des Unternehmens geprüft hat. Laut Innenministerium ist diese Prüfung erfolgt. anhand "öffentlich zugänglicher" Quellen und eines von SYT vorgelegten Kontoauszugs, "der Liquidität deutlich oberhalb des Kaufpreises aufwies".Extra

Erst vor wenigen Tagen forderte AfD-Fraktionschef Uwe Junge einen Untersuchungsausschuss zum Hahn. Auf TV-Nachfrage äußert er sich nun zurückhaltender: "Es ist nach wie vor eine Option. Aber wir werden der Landesregierung bei der Sondersitzung am 7. Juli die Chance geben, die Hosen runterzulassen und auch die Rolle der Beratungsfirma KPMG offenzulegen." Um einen Untersuchungsausschuss einzurichten, braucht es zudem Unterstützung aus CDU-Reihen. Der Fraktionsvize Alexander Licht sagt: "Ich schließe nichts aus, aber wir müssen auch den Zeitpunkt im Blick haben." Der Brauneberger sagt: "Geschehnisse und Dokumente werden nur bis zu dem Tag untersucht, an dem der Untersuchungsausschuss beschlossen wird. Mit allem, was sich um den Hahn an Sprengstoff verbirgt, rechne ich nicht damit, dass die Geschichte am 13. Juli endet." flor

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