Versicherungsmakler prellt Senioren: Gericht verurteilt Mann aus Konz

Trier · nfälschung ist ein 53 Jahre alter Versicherungsmakler am Dienstag vor dem Landgericht Trier zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt worden.Hohe Renditen und eine bessere Altersversorgung versprochen, aber nichts geliefert: Das Landgericht Trier hat einen 53-jährigen Versicherungsmakler aus Konz wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu vier Jahren und zehn Monaten Gefängnis verurteilt. Einige seiner Opfer kämpfen heute gegen Altersarmut.

Mehr als eine Million Euro haben diverse Kunden, meist Senioren, einem 53 Jahre alten Versicherungsmakler aus Konz über Jahre hinweg anvertraut. Teilweise gaben sie dem selbstständigen Agenten zwischen 2010 und 2015 bis zu 300.000 Euro. Sie hatten auf seinen Rat Lebensversicherungen gekündigt oder Anlagen aufgelöst, um das Geld von dem Mann zu besseren Konditionen anlegen zu lassen. Das kam im Prozess vor dem Landgericht Trier heraus.

Das Geld legte der 53-Jährige aber nicht gewinnbringend an, sondern steckte es in die eigene Tasche, unter anderem, um seinen aufwendigen Lebensstil zu finanzieren. Um seine Machenschaften zu verdecken, fälschte er Urkunden und Zahlungsnachweise. Einigen seiner Kunden zahlte er sogar über längere Zeit monatliche Beträge von seinem eigenen Konto und gab diese als Rentenzahlungen aus - von Versicherungen, die er ohne Wissen der Betroffenen gekündigt hatte.

ach Angaben einer Ermittlerin der Kriminalpolizei, die sich ein halbes Jahr lang nahezu ausschließlich um diesen komplexen Fall mit mindestens 19 Geschädigten gekümmert hatte, waren vor allem ältere Menschen Opfer des Täters. Er habe teilweise bewusst deren Notsituation genutzt, um daraus für sich selbst Profit zu schlagen.

Als Folge hätten sie heute teils mit Altersarmut zu kämpfen, seien krank geworden oder müssten länger als geplant berufstätig bleiben. Der Gesamtschaden ist vermutlich noch höher, denn zur Anklage kamen lediglich Betrugsfälle, die sich zwischen 2010 und 2015 ereignet hatten. Denn Unregelmäßigkeiten gab es nach Aussagen der Staatsanwaltschaft bereits seit 2006. Etliche Delikte aus dieser Zeit seien aber bereits verjährt.

Der Mann räumte alle ihm vorgeworfenen Taten ohne Widerspruch ein und äußerte sich nicht zu Einzelfällen. Bereits nach dem ersten Verhandlungstag hatten sich das Gericht und die Prozessbeteiligten auf eine Verständigung geeinigt. Dadurch mussten keine weiteren Zeugen vernommen werden. Die Gesamtstrafe für insgesamt 28 Einzelstraftatbestände wurde vom Gericht am Dienstag auf vier Jahre und zehn Monate Haft festgelegt.

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