Wenn der Staat erbt: Eine halbe Kneipe und 100 Katzen fürs Finanzamt

Mainz · Immer häufiger erbt der Fiskus den Nachlass von Verstorbenen. Die Palette der Erbstücke ist groß: Mal ist es eine verfallene Immobilie, mal ein halbes Gasthaus, mal eine Modelleisenbahn oder Dutzende Katzen.

Eine der kuriosesten Erbschaften ging vor zwei Jahren an Nordrhein-Westfalen. Das Nachbarbundesland bekam die Verwertungsrechte an dem alten Schlager "Wenn das Wasser im Rhein gold'ner Wein wär'", mit dem Willy Schneider in den 1950er Jahren die Weinseligen nicht nur am Rhein beglückte. Was die Verwertungsrechte heute noch wert sein mögen und ob sie womöglich inzwischen weiterverkauft wurden, ist nicht bekannt. Doch der ungewöhnliche Nachlass sorgte seinerzeit weit über die NRW-Landesgrenzen hinaus für Schlagzeilen.

Immer dann, wenn sich nach einem Todesfall kein Angehöriger findet, der das Erbe antreten könnte oder möchte, geht die Hinterlassenschaft an den Staat. Es ist ein florierendes Geschäft, zumindest was die Zahl der sogenannten Fiskalerbschaften angeht. In Rheinland-Pfalz stieg deren Zahl innerhalb eines Jahres um rund 50 Prozent auf 374. In Sachsen verdreifachte sich die Zahl in wenigen Jahren. "Jetzt sterben jeden Tag in Sachsen mindestens zwei Leute, bei denen der Freistaat Erbe wird", sagt ein Mitarbeiter des zuständigen Staatsbetriebs Immobilien- und Baumanagement.

Besonders viele Fiskalerbschaften gibt es in jenen Regionen, die mit Armut und Überalterung zu kämpfen haben. Hinzu kommt, dass es immer mehr ältere Singles ohne Angehörige gibt. Stirbt der Betreffende, ist niemand da, der sich um die Hinterlassenschaft kümmern könnte.

Dabei gibt es traurige Fälle, wie Wiebke Girolstein vom Koblenzer Landesamt für Steuern weiß. Im Raum Bad Kreuznach erbte das Land vor einiger Zeit eine Immobilie, in der die verstorbene Eigentümerin 100 Katzen gehalten hatte. Um Haus und Tiere musste sich das Land anschließend kümmern.
Aus einem Ort im Bitburger Land erbte der Fiskus der Sprecherin zufolge unlängst ein Sägewerk. Unter anderem übers Internet halten die Experten in der für Fiskalerbschaften zuständigen Abteilung im Landesamt jetzt Ausschau nach Käufern für die alten Maschinen.

Dass dem Land eine Immobilie oder ein Grundstück vererbt wird, ist nichts Ungewöhnliches. Nach Angaben des Mainzer Finanzministeriums fielen Rheinland-Pfalz in den vergangenen drei Jahren 467 unbebaute und 172 bebaute Grundstücke durch Fiskalerbschaften in die Hände. In vielen Fällen seien die Immobilien allerdings mit Grundpfandrechten belastet, sagte eine Sprecherin des Finanzministeriums unserer Zeitung, oder es bestehe ein unwirtschaftlicher Sanierungsbedarf.

In Nordrhein-Westfalen konnte sich Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) dagegen zuletzt über die eine oder andere kuriose Erbschaft freuen. Neben den Rechten an dem alten Weinlied gab es noch das Eigentum an einer halben Kneipe in Dortmund, eine Modelleisenbahn oder ein Hotelzimmer in Borkum.
Extra Tote Konten

In Deutschland schlummern Millionenbeträge auf Konten, die offensichtlich keine lebenden Besitzer mehr haben. "Wir haben Konten, die über Jahrzehnte nicht benutzt werden. Es zahlt niemand Geld ein, und niemand hebt Geld ab", sagt die baden-württembergische Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne).
Diese Fiskalerbschaften stünden eigentlich den Ländern zu, doch diese hätten aus rechtlichen Gründen keinen Zugriff darauf, erläutert die Ministerin weiter.

Baden-Württemberg will das ändern. "Wir müssen eine Regelung finden, dass der Staat auf die Konten und das Geld Zugriffsmöglichkeiten hat, wenn es keinen Besitzer mehr gibt", sagt Grünen-Politikerin Sitzmann.
Eine erste Länder-Arbeitsgruppe mit dem Titel "Unbewegte Konten", an der nach Angaben einer Mainzer Ministeriumssprecherin auch Rheinland-Pfalz mitgewirkt hat, war im Herbst 2013 eingerichtet worden. Das Problem löste die Arbeitsgruppe aber nicht. Nun soll ein neuer Anlauf unternommen werden. sey
Stichwort Erbe

In Deutschland werden jedes Jahr 100 bis 250 Milliarden Euro vererbt. Über die genaue Höhe streiten sich die Gelehrten. Rund sechs Milliarden nimmt der Staat über die Erbschaftsteuer ein. Die Freibeträge für Erben sind hoch: Ehepartner zahlen erst ab einem Erbe von 500.000 Euro Steuern, Kinder haben 400.000 Euro frei und Enkel 200.000 Euro. sey

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