Wer bummelt, zahlt

TRIER/KOBLENZ. Wer zu lange studiert, muss zahlen. Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Koblenz. Ein Langzeitstudent aus Trier hatte geklagt.

25 Semester Wirtschaftsmathe sind einfach zu viel. Zumal die Studienordnung für das Fach an der Uni Trier gerade mal neun Semester als Regel ansieht. Daher sollte ein Trierer Student zur Kasse gebeten werden. Die Uni wollte von dem Langzeitstudenten 650 Euro pro Semester. Grundlage für diese Forderung ist die seit Juni 2004 geltende Studienkontenverordnung in Rheinland-Pfalz. Danach darf bei Überschreitung der Regelstudienzeit um das 1,75-Fache die Gebühr verlangt werden. Dagegen wehrte sich der Wirtschaftsmathematiker. Bereits im Juni vergangenen Jahres schmetterte das Trierer Verwaltungsgericht seine Klage gegen die Studiengebühr ab. Die Erhebung von Gebühren für Langzeitstudenten sei rechtmäßig, hieß es damals in dem Urteil. Damit sollen Studenten zu einem zügigen Studium angehalten werden. Der Student zog daraufhin vor das OVG. Doch auch dort war für ihn nichts zu holen. Die Koblenzer Richter gaben der Uni Trier Recht. Studiengebühren für Langzeitstudenten seien eine Gegenleistung für die Leistungen der Uni und die Nutzung der Hochschuleinrichtungen. Sie verstießen nicht gegen das Grundrecht auf freie Wahl der Ausbildungsstätte. Außerdem, so begründete das Gericht weiter, sei der Student wohl kaum von dem Studienkonten-Gesetz überrascht worden. Es sei bereits 2001 vorgestellt worden. Er habe damit Zeit genug gehabt, sein Studium zu beenden, heißt es in dem gestern bekannt gewordenen Urteil (Az.: 2 A 11274/05 OVG). Das Land hat sich gegen generelle Studiengebühren ausgesprochen. Trotz eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, wonach Studiengebühren für alle Studenten erlaubt sind, werden in Rheinland-Pfalz nur Langzeitstudenten zur Kasse gebeten. Vor allem CDU-Länder verlangen Gebühren ab dem ersten Semester.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort