Auf Nummer sicher

Trier · Die Zahl klingt erschreckend: In Rheinland-Pfalz sind mehr als 3700 Straftäter auf freiem Fuß, obwohl gegen sie ein Haftbefehl besteht. Müssen sich die Bürger deshalb Gedanken um ihre Sicherheit machen?

Wer wissen will, warum bundesweit so viele zur Festnahme ausgeschriebene Straftäter frei herumlaufen, fragt am besten bei der Polizei nach. Die Beamten sind nämlich dafür zuständig, dass Haftbefehle auch vollstreckt werden. Früher gab es dafür in einigen Bundesländern Zielfahndungseinheiten, die sich ausschließlich um offene Haftbefehle kümmerten. Mittlerweile würden die Vollstreckungshaftbefehle (siehe Extra) nebenbei erledigt, sagt Benno Langenberger, der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft DPolG: "Wir haben keinen mehr, der sich gezielt darum kümmert." Sorgen um ihre Sicherheit bräuchten sich die Bürger dennoch nicht zu machen. Bei den mit einem Vollstreckungshaftbefehl Gesuchten handele es sich in der Regel nicht um Schwerkriminelle, sondern um Straftäter, nach denen wegen kleinerer Delikte gefahndet werde.

Ähnlich argumentiert auch das rheinland-pfälzische Innenministerium. Die Gesuchten nutzten nicht generell die Freiheit, um Straftaten zu begehen, sagt Sprecher Steffen Wehner, sondern sie entzögen sich vielmehr durch Flucht dem Antritt ihrer Restfreiheitsstrafe. Im Vergleich mit anderen Bundesländern sei Rheinland-Pfalz ein sicheres Land. Zudem könnten die hiesigen Ermittler auch mit einer überdurchschnittlich hohen Aufklärungsquote aufwarten, sagt der Sprecher von Landesinnenminister Roger Lewentz (SPD).

Hängt es mit der vergleichsweise hohen Aufklärungsquote zusammen, dass die rheinland-pfälzischen Gefängnisse derzeit an ihre Kapazitätsgrenzen stoßen? Fakt ist jedenfalls, dass die meisten der acht Justizvollzugsanstalten derzeit als überbelegt gelten - obwohl sich an der durchschnittlichen Gefangenenzahl (3111 Häftlinge) seit dem vergangenen Jahr (3081 Häftlinge) laut Mainzer Allgemeiner Zeitung kaum etwas geändert hat. Das Justizministerium verweist auf laufende Baumaßnahmen, weshalb allein in der JVA Zweibrücken derzeit 80 Haftplätze nicht belegt werden könnten.

Steigender Verfolgungsdruck

Als überbelegt gelten demnach auch die Gefängnisse in Wittlich und Trier. Wittlich hat 471 Plätze im geschlossenen Vollzug, Trier 156. Bei Wittlich kommen noch 143 Plätze in der Jugendstrafanstalt hinzu.

Stellt sich die Frage, wo denn die Gefangenen untergebracht werden können, wenn mit steigendem Verfolgungsdruck demnächst womöglich auch mehr Haftbefehle vollstreckt werden? Nach Ansicht des Landesvorsitzenden der Gewerkschaft Strafvollzug, Winfried Conrad, führt an einem Gefängnisneubau kein Weg vorbei. Koblenz und Trier hat Conrad dafür im Blick.

"Das Land muss sich um ausreichend Haftplätze kümmern", sagt auch CDU-Innenexperte Matthias Lammert. Seine Befürchtung: "Es wäre schlimm, wenn Richter demnächst auch in Rheinland-Pfalz Bewährungsstrafen verhängen, weil sie wissen, dass Haftstrafen nicht vollstreckt werden."Extra

Die Freiheit des Menschen ist in einem Rechtsstaat ein hohes Gut, in das nur unter bestimmten Voraussetzungen eingegriffen werden darf. Im Grundgesetz steht, dass eine sogenannte Freiheitsentziehung, die länger als einen Tag andauert, nur durch den Richter angeordnet werden darf.

Auf Antrag eines Staatsanwalts kann ein Richter einen Haftbefehl erlassen, wenn jemand einer Straftat dringend verdächtig ist. Zudem muss ein Haftgrund vorliegen, etwa Flucht- oder Verdunklungsgefahr. Ein Haftbefehl kann außer Vollzug gesetzt werden. Dabei werden dem Betroffenen Auflagen gemacht.

Ist ein Straftäter zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und erscheint nicht zu ihrer Verbüßung, ergeht ein Vollstreckungshaftbefehl.

Dieser kann beispielsweise erlassen werden, wenn ein Verurteilter eine Geldstrafe nicht zahlt und die dann folgende Ersatzhaftstrafe nicht antritt. Laut Mainzer Justizministerium verbüßen derzeit 171 von insgesamt 2910 Gefangenen eine Ersatzfreiheitsstrafe. sey

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