Europäischer Gerichtshof bestätigt Strafe für Tierkörperbeseitigungsanlagen - Rivenich nicht betroffen

Luxemburg · Die staatliche Unterstützung für den Zweckverband Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg nicht mit EU-Recht vereinbar. Auf die Anlage in Rivenich hat das Urteil nach Aussage von Umweltministerin Ulrike Höfken aber keine Auswirkung.

Laut Umweltministerin Ulrike Höfken hat das Urteil keine Auswirkungen: Die Landesregierung habe gemeinsam mit den Kommunen bereits lange vor dem heutigen Urteil des EuGH zur früheren Organisation der kommunalen Tierkörperbeseitigung in Rheinland-Pfalz Konsequenzen gezogen. Der alte Zweckverband wurde aufgelöst und die Tierkörperbeseitigung im Land neu aufgestellt: Als Ergebnis einer europaweiten Ausschreibung hat die SecAnim GmbH mit Sitz in Lünen zum 1. Januar 2016 die Anteile der Gesellschaft für Tierkörperbeseitigung mbH (GfT) und damit die Entsorgung von toten Tieren und Schlachtabfällen in Rheinland-Pfalz sowie im Saarland übernommen.

Damit bleibe die Entsorgung risikoreicher tierischer Abfälle unter öffentlich-rechtlicher Kontrolle und entspreche gleichzeitig den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union. Zudem sei gewährleistet, dass die Entsorgung weiterhin im Land stattfinden werde. "Mit der Auflösung des alten Zweckverbands wurden auch die Rückforderungen in Höhe von 42 Millionen Euro abgewendet", so Höfken. In Rheinland-Pfalz hatten die Landkreise und kreisfreien Städte die Pflicht, Tierkörper und Schlachtabfälle zu beseitigen. Dafür gründeten sie den Zweckverband, der staatliche Unterstützung als Ausgleich erhielt.

Die EU-Kommission kam 2012 zu dem Ergebnis, dass dies illegal sei. Dem Verband entstünden keine zusätzlichen Kosten für die Erbringung einer öffentlichen Dienstleistung, für die der Staat zusätzlich Geld zahlen müsste. Nach dem Streit mit der EU-Kommission hatte Rheinland-Pfalz die Tierkörperbeseitigung zumindest vorübergehend privatisiert.

Das EU-Gericht hatte im Jahr 2014 die Entscheidung der EU-Kommission als rechtens beurteilt und die Rückzahlung von rund 30 Millionen Euro verfügt. Dagegen hatte Deutschland schließlich vor dem EuGH geklagt.

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