Hahn-Verkauf: Fordert Land Schadenersatz in Millionenhöhe?

Mainz · Zwar gibt das Land der Beraterfirma KPMG die Schuld am geplatzten Verkauf des Flughafens Hahn. Doch ob es Schadenersatz verlangt, das ist weiter offen. Auch, weil KPMG am erneuten Verkaufsprozess beteiligt ist.

Eine eindeutige Antwort bekommt man derzeit nicht aus dem Innenministerium auf die Frage, ob man Schadenersatz von der Beraterfirma KPMG will. Das Land prüfe "etwaige Haftungsansprüche", sagt Ministeriumssprecher Joachim Winkler. "Das Ergebnis der Prüfung bleibt abzuwarten." Seit dem im Juli geplatzten Verkauf des Flughafens Hahn an die chinesische SYT steht im Raum, dass das Land KPMG verklagen will. Der Vorwurf lautet: Die Berater hätten das chinesische Unternehmen nicht ausreichend geprüft.

Immerhin 6,25 Millionen Euro hat KMPG für den geplanten Verkauf des finanziell angeschlagenen Flughafens kassiert. Die Berater schießen zurück und werfen dem Land vor, wegen drohender Pleite des Hahn Druck gemacht zu haben, um den Verkauf so schnell wie möglich über die Bühne zu bekommen.

Um welche Summen es bei einem möglichen Schadenersatz geht, geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Martin Brandl und Alexander Licht hervor. Die KPMG haftet "für jede einzelne Pflichtverletzung bei Vorsatz unbeschränkt, bei grober Fahrlässigkeit bis zu einem Höchstbetrag von zehn Millionen Euro und bei leichter Fahrlässigkeit bis zu fünf Millionen Euro", heißt es darin. Ob man der Gesellschaft Fahrlässigkeit vorwirft, und falls ja aus welchem Grund, geht aus der Antwort nicht hervor. Und offensichtlich hat man sich mit dem Thema auch noch gar nicht beschäftigt. Erst nach Abschluss des derzeit laufenden, erneuten Verkaufsverfahrens werde sich die Landesregierung "mit der Aufarbeitung von Fragen rund um die Zusammenarbeit mit KPMG beschäftigen", sagt Ministeriumssprecher Winkler.

Hintergrund ist, dass das Land auch bei dem derzeitigen Verkaufsverfahren auf KPMG setzt. "Wenn wir jetzt ein Unternehmen ganz neu beauftragen würden, hätten wir eine enorme Zeitverzögerung", begründete Innenminister Roger Lewentz, warum man trotz der Unzufriedenheit mit der Gesellschaft weiter mit ihr zusammenarbeite. Als "Aufpasser" hat man noch den Wirtschaftsprüfer Martin Jonas von der Düsseldorfer Beratungsfirma Warth & Klein mit ins Boot genommen.

Das Land wolle mit Schadenersatzforderungen gegen KPMG "nur von den eigenen Fehlern ablenken", sagt CDU-Fraktionsvize Licht. Die Landesregierung habe in ihrer Antwort "nicht eine einzige Pflichtverletzung" der Beraterfirma nennen können. "Wie will sie da Regressforderungen begründen?", fragt Licht. Und weiter: "Wenn es der Regierung wirklich darum gehen würde, etwaige Schäden geltend zu machen, hätte sie längst geklagt."Meinung

Ein AblenkungsmanöverDas Land hat sich selbst in eine Zwickmühle manövriert. Einerseits gibt man den Beratern von KPMG die Schuld für den gescheiterten Hahn-Verkauf. Andererseits traut man genau diesem Unternehmen zu, im zweiten Anlauf einen seriösen Käufer für den maroden Flughafen zu finden. Das passt nicht. Wenn, wie das Land glauben machen will, KPMG für das Hahn-Desaster alleine verantwortlich ist, dann hätte man beim erneuten Versuch, den Flughafen an den Mann zu bringen, auf andere Berater setzen müssen. Doch dafür war keine Zeit. Es muss schnell ein Käufer gefunden werden, sonst gehen die Lichter am Hahn aus. Schuld an der Misere ist das Land. Trotz der von der KPMG deutlich gemachten Zweifel sollte der Hahn wegen drohender Pleite an die zwielichtige SYT verkauft werden. Motto: Augen zu und durch. Angebliche Schadenersatzforderungen sind daher ein leicht durchschaubares Ablenkungsmanöver. b.wientjes@volksfreund.de

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