Seniorenheim-Betreiberin wegen Freiheitsberaubung angeklagt

Saarbrücken · Gegen die Betreiberin einer Seniorenpension im saarländischen Losheim am See hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Anklage wegen Freiheitsberaubung in elf Fällen erhoben.

(dpa/lrs) Die 53-Jährige soll ohne notwendige richterliche Beschlüsse angeordnet haben, bei elf Heimbewohnern abends von 20 Uhr bis 6 Uhr morgens die Bettgitter hochzustellen, teilte die Anklagebehörde am Mittwoch mit. Das Pflegeteam habe die Anordnung von Anfang Mai bis Ende Juni umgesetzt, so dass die Geschädigten "eine ganz erhebliche Einschränkung ihrer Fortbewegungsfreiheit erlitten".

Die Angeschuldigte hat den Angaben zufolge den äußeren Tatablauf eingeräumt. Sie will aber mit Zustimmung des jeweiligen Betreuers oder der jeweiligen Verwandtschaft "aus Gründen der Gefahrenabwehr für die Heimbewohner" gehandelt haben.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft ist diese Einlassung unerheblich, weil für freiheitsentziehende Maßnahmen eine richterliche Genehmigung notwendig ist. Zudem habe es sich bei den betreffenden Bewohnern nicht um Notfälle gehandelt, sondern um eine regelmäßige Anordnung. Das Schöffengericht Saarlouis wird sich mit der Anklage beschäftigen.

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