Sexueller Missbrauch: Bundesgerichtshof verwirft Revision des Angeklagten

Trier · Das Urteil des Landgerichts Trier gegen einen 62-Jährigen aus dem Landkreis Birkenfeld wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat Bestand. Der Bundesgerichtshof verwarf nun die Revision des Angeklagten als unbegründet.

Der 62-jährige Angeklagte aus dem Landkreis Birkenfeld war im September 2015 von der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Trier wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte sich in 400 Fällen von 1997 bis 2001 an einem damals 5 bis 9 Jahre alten Mädchen vergangen, das er auf einem Pferdehof kennengelernt hatte.

Der BGH verwarf nun die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Trier als unbegründet, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergab.

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