13 Jahre Haft für das blutige Ende eines Martyriums

Trier · 13 Jahre Haft wegen Totschlags. Eine sichtbare Reaktion auf diesen Urteilsspruch blieb bei dem 33-jährigen Angeklagten aus. Er hat seine Frau mit einem Tischbein erschlagen, weil sie sich von ihm trennen wollte.

Der Tod einer 32-jährigen Frau aus Syrien im August 2015 war kein Unfall. Sie sei zusammengesackt und mit dem Kopf gegen das Fensterbrett gefallen, hatte ihr Mann an jenem Tag zu Mitbewohnern in der überfüllten Aufnahmeeinrichtung für Asylbewerber (Afa) gesagt. An den Rettungsversuchen für die schwer verletzte Frau beteiligte er sich nicht. Er fuhr auch nicht mit in die Klinik, wo die Mutter von drei kleinen Kindern kurze Zeit später an einem schweren Schädel-Hirn-Trauma starb. Stattdessen reinigte er penibel das Zimmer von Blutspritzern und anderen Hinweisen auf eine Gewalttat.

Der Prozess: So stellt sich nach der Vernehmung zahlreicher Zeugen die Zeit unmittelbar nach dem tödlich eskalierten Streit in Zimmer 109 der Aufnahmeeinrichtung dar. Akribisch wurde in dem Prozess am Landgericht Trier zusammengetragen, was sich an jenem 17. August 2015 zugetragen hat und warum die Frau sterben musste. Die zahlreichen Vernehmungen von Zeugen und Gutachtern war nicht einfach, weil ein Dolmetscher für den Angeklagten jedes Wort übersetzen musste. Der 33-Jährige selbst - stets in roter Häftlingskleidung und Handschellen - verweigerte bis zum Schluss jedes persönliche Wort zu den Vorwürfen.

Die Anklage: Laut Oberstaatsanwalt Ingo Hromada hat sich auch nach der Beweisaufnahme der Vorwurf des Totschlags bestätigt. Er forderte die dafür vorgesehne Höchststrafe von 15 Jahren Haft. "Sie haben ihrer Frau, die ihnen mit dem Rücken zugewandt auf dem Bett lag, vor den Augen Ihrer Kinder mit einem abmontierten Tischbein mindestens achtmal mit großem Krafteinsatz auf den Kopf und die Schulter geschlagen." Das durch die Ausholbewegung vom Tischbein geschleuderte Blut der Frau habe auch die Kleidung der Kinder getroffen.
Hromada spricht vom "Gipfel eines langen Martyriums" der Frau, das bereits in der syrischen Heimat unter dem Geiz und der Gewalt ihres Mannes gelitten habe. Sogar nach der Ankunft in Deutschland habe er sie mit dem Tod bedroht. Nach deutschem Gesetz könne rechtlich weder von einer besonderen Grausamkeit noch von Heimtücke oder Mord gesprochen werden. "Dennoch liegt diese Tat in der Nähe eines Mordes und ist grausam, insbesondere gegen die im Raum anwesenden Kinder."

Die Verteidigung: Pflichtverteidiger Christian Hölzer konnte für seinen Mandanten nicht viel tun, weil sich dieser ihm nicht anvertraute. Er bat angesichts der besonderen Flüchtlingssituation um eine milde Strafe.

Das Urteil: Die Vorsitzende Richterin bestätigte letztlich alle Ausführungen der Anklage und verurteilte den 33-jährigen Mann zu 13 Jahren Haft.

Die Revision: Innerhalb einer Woche kann der Verurteilte Revision beantragen. Er werde das tun, ließ er vom Dolmetscher übermitteln. Einen Teil seiner Haft muss der Mann in Deutschland absitzen. Die Abschiebung nach Syrien kommt erst dann infrage, wenn ihm dort keine Gefahr für Leib und Leben droht.

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