20 Jahre Haft für Glock-Attentäter

LUXEMBURG. (sas) Die Kriminalkammer Luxemburg hat die beiden Angeklagten im Prozess um den versuchten Mord an dem österreichischen Waffenproduzenten Gaston Glock zu je 20 Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich zu den Gerichtskosten müssen die Verurteilten insgesamt rund 15 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.

Das Gericht befand die Angeklagten für schuldig, Glock im Juli 1999 in einer Tiefgarage eines Bürogebäudes der Hauptstadt aufgelauert und ihn attackiert zu haben. Schon im Januar 2003 hatte die Kriminalkammer die Angeklagten des Mordversuchs für schuldig befunden. Der Auftraggeber, ein Luxemburger Geschäftsmann, sollte 20 Jahre hinter Gitter, der französische Täter, der Glock mit einem Plastikhammer auf den Kopf geschlagen hatte, 17 Jahre. Allerdings hatte das Berufungsgericht den Fall auf Antrag der Verteidigung wegen Formfehlern an die Kriminalkammer zurückverwiesen. Diesmal will die Verteidigung das schriftliche Urteil abwarten, bevor sie eine Anfechtung des Urteils in Erwägung zieht.

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