Abgasskandal: Trierer reicht bundesweit erste Klage ein - Gericht sieht keine Pflicht zur Rücknahme

Trier/Bochum · Der Massenrückruf des VW-Konzerns wegen der Abgas-Manipulationen hat eine erste Billigung per Gericht. Nachbesserungen reichten aus, ein betroffener VW-Kunde – ein Professor aus Trier – habe keinen Anspruch aufs Prinzip „Geld zurück“ – so ein Bochumer Richter. Doch Rechtssicherheit gibt es noch nicht.

Durchschnaufen bei VW im Abgas-Skandal: Der Autobauer muss nach einer ersten Gerichtsentscheidung manipulierte Autos wohl nicht zurücknehmen. Das Landgericht Bochum nannte den Mangel der deutlich zu geringen Schadstoffangaben "nicht erheblich" im rechtlichen Sinne.

Denn zumindest beim Auto des Klägers - der emeritierte Trierer Geschichtsprofessor fährt einen gut ausgestatteten VW Tiguan mit einer Zwei-Liter-Diesel-Maschine für 38.000 Euro - sei das Problem mit einem Software-Update für 100 Euro zu beheben. Eine Grundsatzentscheidung fiel dabei aber noch nicht.

VW kann sich damit vorerst in seinem Kurs bestätigt sehen, die Mängel in Europa mit einer groß angelegten Rückrufwelle und ohne Rückkäufe aus der Welt schaffen zu wollen. Falls die Nachrüstung nicht bei allen Wagen gelingt, gibt es noch die Möglichkeit der "Minderung" - also einer finanziellen Entschädigung des Käufers für Wertverlust. Das schärfste Mittel - die Rücknahme gegen Erstattung des Kaufpreises abzüglich Nutzungsentgelt - wollte das Gericht nicht vorschreiben.

Für Volkswagen wäre eine Rücknahmepflicht bei rund 2,5 Millionen betroffenen Autos allein in Deutschland auch sehr teuer geworden. Der Markt hätte die zahlreichen zurückgegebenen "Schummel-VW" kaum aufnehmen können - der Preis wäre wohl zusammengebrochen, die Logistik für einen Export der Gebrauchtwagen höchst unrentabel.
Und VW hätte Mittel in zweistelliger Milliardenhöhe in die Hand nehmen müssen, um Rückkäufe zu finanzieren. Für den bisherigen Rückruf, bei dem es europaweit bei 8,5 Millionen Wagen nur um das Nachbessern geht, stellte der Konzern 6,7 Milliarden Euro zurück.

Im Fall des Trierer Uni-Professors hatte dessen Anwalt zwischen 2500 und 4000 Euro Abzug für die Nutzung des ein Dreivierteljahr alten Wagens ausgerechnet. Um die 34 000 bis 35 500 Euro hätte das Autohaus also bei der Rücknahme des VW Tiguan auf den Tisch legen müssen. Schon wegen der enormen finanziellen Tragweite hatte der Autoexperte Ferdinand Dudenhöffer den Klägern in Europa vorab wenig Chancen eingeräumt. Volkswagen könne gar nicht zurückweichen und werde in den vielen Verfahren bis zur letzten Instanz klagen, sagte er voraus.

Wie viel Frustration und verlorenes Vertrauen hinter den Klagen steckt, war bei Gericht zu spüren. Der Trierer kaufe alle zwei Jahre einen Neuwagen, berichtete sein Anwalt. Er sei "verärgert und enttäuscht", weil das Bochumer VW-Autohaus auf seine Beschwerde gar nicht reagiert habe. Er habe den Wagen zum Jahresbeginn verkaufen wollen, das Auto sei derzeit aber ohne ruinöse Abschläge unverkäuflich. Außerdem befürchte er einen höheren Verbrauch und Leistungsverlust nach der Umrüstung.

Solche Sorgen der Kunden scheinen verbreitet - etwa beim VW-Fahrer Klaus Hermann, der am Donnerstag als Zuschauer zum Prozess kam. Wie der Kläger fährt er einen Tiguan. "Ich will ihn zurückgeben. Ich glaube einfach nicht, dass er nach dem Update fährt wie vorher", meinte Hermann.

Ähnliche Sorgen nährte vor kurzem ein Test der Fachzeitschrift "Auto, Motor und Sport" bei Amarok-Modellen: Sie schluckten nach dem Update deutlich mehr Sprit. VW-Konzernchef Matthias Müller hatte dagegen kürzlich gesagt, VW wolle "dafür Sorge tragen, dass die Autos in keinem Kennwert schlechter werden als vorher". Doch bisher gilt diese Zusage nur für Verbrauch, Leistung und Geräuschpegel.

Zum Punkt Langlebigkeit, der mit der Lebenserwartung von Bauteilen oder Wartungsintervallen zusammenhängt, gibt es kein Versprechen. Die Lebenserwartung von Komponenten kann mangels Langzeittests derzeit weder der Autobauer noch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) beurteilen, das den Massenrückruf von der technischen Seite her überwacht.
In dem Bochumer Fall sollen nun beide Seiten zunächst über eine freiwillige Rücknahme des Wagens zu einem "marktüblichen Preis" verhandeln - jedoch im Gegenzug für den Kauf eines Neufahrzeuges. Glückt die Einigung nicht, soll Mitte März eine endgültige Entscheidung folgen.

Bei anderen Klagen könnte die Sache für VW heikler werden. Richter Ingo Streek verwies auf eine Grundsatzentscheidung, nach der ein für die Rückgabe nötiger erheblicher Mangel dann vorliegen könne, wenn die Behebung über ein Prozent des Auto-Kaufpreises koste.

Bei dem betroffenen Tiguan liegt die Grenze damit bei 380 Euro. Doch der VW Golf ist für die Hälfte zu haben. Und ab Herbst kommen jene Rückrufe an die Reihe, bei denen das Software-Update nicht ausreicht, sondern auch ein Bauteil eingesetzt wird - was wohl teurer wird.

Zudem bestreitet der Anwalt des Trierer Klägers, dass Entwicklung und Aufspielen des Software-Updates nur 100 Euro kosteten. Der Mangel sei schon deshalb erheblich, weil der Wagen angesichts des Diesel-Skandals derzeit unverkäuflich sei.Die juristischen Baustellen des VW-Konzerns im Überblick


Neben Einzelklagen von VW-Besitzern drohen dem Konzern weitere Probleme.
Aktionäre: Die VW-Aktie stürzte nach dem Ausbruch des Abgasskandals ab, einige Aktionäre wollen sich ihre Verluste vom Konzern ersetzen lassen.

Sammelklagen: Viele Anwälte buhlen darum, sowohl Aktionäre als auch VW-Kunden vor Gericht vertreten zu dürfen. In den USA sind Sammelklagen normal, in Deutschland können zumindest Aktionäre ein sogenanntes Musterklageverfahren beantragen, an dessen Ausgang sich dann andere Klagen orientieren.

US-Behörden: Das US-Justizministerium klagt wegen Manipulationen an Dieselautos, wirft dem Konzern aber auch in der Aufarbeitung der Abgas-Affäre Täuschung vor. Theoretisch droht eine Strafe von rund 45 Milliarden Dollar (40,7 Milliarden Euro) wie aus der Klageschrift hervorgeht.

Betrugsanzeigen: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ermittelt gegen sechs Beschuldigte aus dem VW-Konzern wegen Verdachts auf Betrug und unlauteren Wettbewerb. Gegen fünf weitere wird wegen möglicher Falschangaben bei CO2-Werten ermittelt. Der Vorwurf lautet hier vor allem auf Steuerhinterziehung, weil sich die deutsche Kfz-Steuer stark am CO2-Ausstoß orientiert.

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