Abzocke oder reguläre Abgabe? Gericht entscheidet über Kampfhundesteuer

Trier · Darf eine Kommune für einen Kampfhund eine deutlich höhere Steuer verlangen als für einen "normalen" Hund? Mit dieser Frage befasst sich am Dienstag das Koblenzer Oberverwaltungsgericht.

Wer sich im Internet nach Staffordshire Bullterriern erkundigt, der könnte den Eindruck gewinnen, dass es sich bei den Vierbeinern um eine besonders zutrauliche Hunderasse handelt. "Kinderlieb, freundlich und mutig - der "Staffbull" ist bei guter Sozialisierung auch als Familienhund geeignet", heißt es etwa auf einer Internetseite für Hundeliebhaber, "mit Kindern kommt der Staffie im Allgemeinen sehr gut klar und gibt sich ihnen gegenüber verschmust", heißt es auf einer anderen Seite. Dennoch werden Staffordshire Bullterrier in den meisten Bundesländern, darunter Rheinland-Pfalz, in die Kategorie gefährliche Hunde eingestuft, gelten somit als Kampfhunde. Diese Tiere müssen an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen (siehe Stichwort). Hinzu kommt, dass ihre Halter oft deutlich mehr zur Kasse gebeten werden als Besitzer eines Pudels oder Yorkshire Terriers. So kostet der "normale" Hund in Bitburg 72 Euro im Jahr, während für Kampfhunde 792 Euro auf den Tisch gelegt werden müssen. In Schweich sind es 70 Euro jährlich - und für gefährliche Hunde stolze 950 Euro. Im Eifelort Schüller (Verbandsgemeinde Obere Kyll) soll der Besitzer eines Staffordshire Terriers sogar jährlich 1000 Euro und damit fast 17 Mal so viel wie bei einem hundsnormalen Vierbeiner an Steuern bezahlen.

Viel zu viel, meint der Hundebesitzer und ist gegen den Steuerbescheid vors Verwaltungsgericht gezogen. Begründung: Die Steuerhöhe habe eine erdrosselnde Wirkung und sei im Vergleich zur "normalen" Hundesteuer deutlich zu hoch. Letztlich führe die "Kampfhundesteuer" zu einem Verbot der Haltung gefährlicher Hunde, argumentiert auch der Mülheimer Rechtsanwalt Lars-Jürgen Weidemann, der den Eifeler Bullterrier-Besitzer vertritt.

In Trier handelten sich die Kläger mit dieser Argumentation eine Niederlage ein. Deshalb landet die Sache jetzt vor dem Koblenzer Oberverwaltungsgericht. Ob schon heute eine Entscheidung fallen wird, war am Montag noch unklar.

Dabei beschäftigt der Fall schon seit fünf Jahren die Justiz. Denn zunächst sollte der Schüllerer Hundehalter für seinen Staffordshire Bullterrier sogar 1500 Euro Steuern zahlen. Schon gegen diesen Steuerbescheid zog der Eifeler vors Verwaltungsgericht und bekam damals recht. Der Steuerbetrag übersteige den "anzunehmenden jährlichen Aufwand für die Hundehaltung deutlich", urteilten seinerzeit die Trierer Richter, und komme zudem einem Haltungsverbot gleich.

Die Gemeinde ging gegen dieses Urteil seinerzeit nicht in Berufung, sondern senkte die Kampfhundesteuer auf die jetzt ebenfalls beklagten 1000 Euro jährlich. Er sehe das Urteil nicht als Niederlage, meinte damals der Schüllerer Ortsbürgermeister Guido Heinzen, da es bis dato keinen vergleichbaren Fall im Land gegeben habe. Heinzen war für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Ein Sprecher der Verbandsgemeinde Obere Kyll sagte am Montag unserer Zeitung, bislang habe der Schüllerer Kampfhund noch niemanden gebissen und auch ansonsten noch keine Probleme bereitet.

Längst nicht überall in der Region werden die Besitzer gefährlicher Hunde ordentlich zur Kasse gebeten. In Trier beispielsweise kostet der Kampfhund jährlich 120 Euro und damit nicht mehr als ein Schoßhund.Stichwort

Hundesteuer hat in Deutschland eine lange Tradition. Schon um das Jahr 1500 ist in ost- und mitteldeutschen Quellen ein "Hundekorn" belegt. Konnten die Bauern für die Jagd ihrer Herren keine Hunde zur Verfügung stellen, mussten sie stattdessen Hundefutter abliefern. Im 19. Jahrhundert wurden in einigen deutschen Staaten Hundeabgaben eingeführt - aus polizeilichen Gründen, als Luxusabgabe (Preußen) oder als Nutzungsgebühr (Bayern) wegen gewisser Hinterlassenschaften auf Spaziergängen.
Seit der Weimarer Republik erheben die Gemeinden die Hundesteuer. Die Höhe können die Kommunen selbst bestimmen. In den großen Städten liegt sie zwischen 90 und 160 Euro pro Jahr. In Deutschland gibt es insgesamt etwa acht Millionen Hunde. sey/dpaExtra

In Rheinland-Pfalz sind derzeit 853 als gefährlich eingestufte Hunde registriert. Dazu gehören der Pit Bull Terrier, der Staffordshire Bullterrier und der American Staffordshire Terrier, sagte eine Sprecherin der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier unserer Zeitung.
Aber auch andere Rassen, die durch aggressives Verhalten auffallen, würden erfasst - in Rheinland-Pfalz zum Beispiel 16 Rottweiler und 54 Schäferhunde.
In der Region Trier sind 44 Hunde als gefährlich eingestuft, jeweils zehn in den Kreisen Bernkastel-Wittlich und Vulkaneifel, 15 im Kreis Trier-Saarburg, vier im Eifelkreis Bitburg-Prüm und fünf in der Stadt Trier. Zum Vergleich: In Ludwigshafen sind 56 Kampfhunde gemeldet, im Kreis Mayen-Koblenz 54 und im Kreis Bad Dürkheim 50.
Besitzer von gefährlichen Hunden müssen bestimmte Auflagen erfüllen: Ihre Tiere müssen etwa an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.
Im Jahr 2015 wurden nach Angaben der Trierer ADD 51 Hunde durch Beißattacken getötet, 274 wurden verletzt. Häufig genug treffe es aber auch Menschen. Im selben Zeitraum wurden 201 Menschen durch gefährliche Hunde angegriffen und verletzt, niemand starb. sey

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