Ärger um Naturschutz

MAINZ. (win) Kritik von unterschiedlichen Seiten gibt es am geplanten Landespflegegesetz, das EU-Naturschutzrichtlinien umsetzen und nächste Woche im Landtag beschlossen werden soll. Die CDU rügt die mangelnde Mitsprache der Betroffenen, Naturschützern sind die Gesetzes-Vorgaben dagegen viel zu weich.

Für Naturschutz sind zwar im Regelfall alle, doch wenn es um die konkrete Umsetzung geht, hagelt es Kritik. Mit einem neu gefassten Landespflegegesetz sollen in der kommenden Woche europäische Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) für Flächen mit schützenswerten Tier- und Pfanzenvorkommen in ein Landesgesetz gegossen werden, um ein zusammenhängendes ökologisches Netz von Schutzgebieten zu ermöglichen. Harsche Kritik kommt von der CDU: Betroffene wie Kommunen und Landwirte würden bei der Ausweisung von Gebieten nicht ausreichend beteiligt. So werde Naturschutz gegen statt mit den Menschen betrieben, monieren die Abgeordneten Dieter Schmitt und Mathilde Weinandy. Die Vorgaben für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) sind aus ihrer Sicht überzogen. Auch die Ausgleichsregelungen bei eingeschränkter Nutzung nach einer Ausweisung als Naturschutzfläche reichen der Union nicht aus. Sie will mit Änderungsanträgen verhindern, dass "der Landespflege mit dem neuen Gesetz ein Bärendienst erwiesen wird", weil Politik ohne die Betroffenen gemacht werde. Dagegen kündigt der Naturschutzbund (Nabu) bereits Beschwerde bei der EU an, wenn das Gesetz nicht enger an die EU-Richtlinien angebunden wird. Er stört sich vor allem daran, dass auf den ausgewiesenen Flächen weiterhin die "gute fachliche Praxis" bei der landwirtschaftlichen Nutzung ohne besondere Genehmigung zulässig sein soll. Durch diese Regelung seien erhebliche Eingriffe abgedeckt, argumentiert der Nabu. Er fordert eine UVP vor einschneidenden Änderungen in der Flächennutzung. SPD und FDP wollen jedoch nur in einer zusätzlichen Verordnung konkreter auflisten, was geschützt und erhalten werden soll.

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