Angriff auf Kehrpflicht
KOBLENZ. (dpa) Die rheinland-pfälzische Verordnung, die eine jährliche Schornsteinfeger-Reinigung von modernen Gasheizungen vorsieht, muss möglicherweise geändert werden.
15.11.2005
, 21:07 Uhr
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz befasste sich am Dienstag in Koblenz mit der Klage eines Landauers. Er ist der Auffassung, dass es an seiner Abgasleitung nichts zu reinigen gebe, weil das Gas fast rückstandsfrei verbrenne. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hatte die Klage gegen die Stadt Landau abgewiesen und eine Berufung nicht zugelassen. Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz entschied jedoch, dass das OVG die Frage mit Hilfe eines Sachverständigen klären müsse. Ein Urteil wird es frühestens in zwei Wochen geben.