Anklage lautet auf Mord

Die Bopparder Bluttat vom 7. Januar 2006 wird vor dem Landgericht Koblenz neu aufgerollt.

Koblenz. (ww) An acht Verhandlungstagen will die sechste Große Strafkammer den Fall endgültig juristisch klären. Auch im neuen Verfahren gegen eine aus dem Altkreis Prüm stammende ehemalige Leiterin eines Einkaufsmarktes in Boppard-Buchenau lautet der Tatvorwurf auf Mord. Die Angeklagte wird beschuldigt, eine 18-jährige weibliche Aushilfskraft mit mehreren Messerstichen getötet zu haben. Am morgigen Donnerstag beginnt die Verhandlung am Koblenzer Landgericht. Das zweite Verfahren ist notwendig geworden, weil der Bundesgerichtshof das Urteil wegen Heimtückemords vom 12. Juli 2006 aufgehoben und den Fall an das Landgericht zurückverwiesen hatte.

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