Anwaltsprozess vorläufig geplatzt

TRIER. Der zweite Tag im Prozess gegen den Trierer Rechtsanwalt Paul Greinert war auch der einstweilen letzte: Nachdem der Kölner Detektiv Helmut P. – Hauptzeuge der Anklage – mit Hinweis auf sein eigenes, bislang nicht abgeschlossenes Verfahren die Aussage verweigerte, setzte das Gericht den Prozess bis auf Weiteres aus.

Die knappe Einlassung, die Rechtsbeistand Otmar Schaffarczyk für den Zeugen verlas, schlug ein wie eine Bombe. Weil das Verfahren wegen uneidlicher Falschaussage gegen ihn noch nicht abgeschlossen sei, verweigere Helmut P. die Aussage. Dafür habe er sich "erst in letzter Minute entschieden". Hintergrund ist ein Prozess vor dem Trierer Amtsgericht im Mai. Helmut P. war dort wegen seiner Falschaussage im Verfahren gegen einen Pferdehändler aus der Nähe von Wittlich zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt worden, die der Richter zur Bewährung aussetzte. Dagegen hatte wiederum die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, über die bislang noch nicht entschieden ist. Damit stand Helmut P. ein umfassendes Zeugnis-Verweigerungs-recht zu, von dem er auch Gebrauch machte. P. aber ist genau derjenige, mit dem der derzeit angeklagte Rechtsanwalt Paul Greinert die Falschaussage im Pferdehändler-Prozess abgesprochen haben soll - und damit der entscheidende Zeuge. Angesichts der ausbrechenden allgemeinen Ratlosigkeit unterbrach die Kammer mehrfach das Verfahren. Oberstaatsanwalt Bewernick schlug vor, den Richter des Amtsgerichtsverfahrens als Zeugen zu laden, "damit wir mal irgend einen Sachverhalt zusammenkriegen". Doch das Gericht mochte sich auf ein solch vages Prozedere nicht einlassen. Es sei "geboten", sich von einem solch wichtigen und umstrittenen Zeugen "einen unmittelbaren Eindruck im Verfahren zu verschaffen", sagte der Vorsitzende Richter Armin Hardt und brachte eine Aussetzung des Prozesses ins Gespräch. Das sei unnötig, meinte der Oberstaatsanwalt, eine Verurteilung Greinerts sei "auch ohne diesen Zeugen problemlos möglich". Dem schloss sich aber die Kammer nicht an, ebenso wenig wie den Bedenken der Verteidigung, ein zeitlich unbestimmter Verfahrensstopp bis zur endgültigen Aussagepflicht des Zeugen Helmut P. belaste ihren Mandanten unverhältnismäßig bei der Ausübung seines Berufs als Rechtsanwalt und verstoße gegen das Beschleunigungsgebot. Man gehe davon aus, so der Vorsitzende Richter Hardt, dass mit der Rechtskraft des Amtsgerichtsurteils in absehbarer Zeit zu rechnen sei. Damit könnte sich die Kammer freilich irren. P.s Anwalt Schaffarcyk kündigte für den Fall, dass die Berufung der Staatsanwaltschaft Erfolg habe, Revision an. Damit könnte sich eine endgültige Entscheidung um mindestens ein Jahr verzögern - und damit auch die Möglichkeit, P. wieder als Zeugen im Greinert-Prozess zu hören.

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