Aus für private Wettbüros

KOBLENZ/WITTLICH. (wie) Private Wettbüros im Land müssen schließen. Das entschied nun das Koblenzer Oberverwaltungsgericht (OVG). Begründung der Richter: Weder die Wettvermittler in Rheinland-Pfalz noch die im europäischen Ausland sitzenden Buchmacher hätten die im Land erforderliche Konzession.

Das OVG entschied in insgesamt 14 Fällen. Inhaber privater Wettbüros wollten die von den zuständigen Ordnungsämtern angeordnete Schließung kippen. Darunter auch der Betreiber eines Wettbüros in Wittlich. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Einstellung der privaten Wetten sei größer als das Interesse der Betreiber an der Fortsetzung ihrer Tätigkeit, heißt es in dem Urteil (Aktenzeichen: 6 B 10895/06.OVG).

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