Ausnahmen vom Fahrverbot

MAINZ/TRIER. (red) Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz hat auch in diesem Jahr eine landesweit geltende allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erteilt. Demnach dürfen LKW mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter LKW an Sonn- und Feiertagen wie folgt eingesetzt werden: für die Getreide- und Rapsernte vom 25. Juni bis 3. September für die Maisernte und Weintraubenlese vom 27. August bis 12. November und für die sonstige Ölsaaternte vom 20. August bis 8. Oktober.

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