Bei Unsicherheit ist der Führerschein weg

TRIER. (sey) Wer ein Auto nicht mehr mit der notwendigen Sicherheit fahren kann, dem darf die zuständige Kommune den Führerschein entziehen. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden (Az.: 2 K 25/05.TR).

Das Gericht wies damit die Klage einer 79 Jahre alten Frau gegen den Kreis Daun zurück. Der Seniorin war vor anderthalb Jahren der Führerschein entzogen worden, nachdem sie mehrmals wegen ihres unkonventionellen Fahrstils aufgefallen war. Zuletzt im Herbst 1993 einer Polizeistreife, die längere Zeit hinter dem Auto der Dame herfuhr. Nach Beobachtung der Beamten "kroch" der Schlangenlinien fahrende PKW mit Tempo 20 über die Landstraße. Ab und an ging der Blinker, obwohl das Auto weiter geradeaus fuhr. Selbst als die Dame von der Polizei mit Blaulicht und Lichthupe zum Halten aufgefordert wurde, reagierte die Seniorin zunächst nicht. Weil die betagte Autofahrerin nicht zum ersten Mal aufgefallen war, schickte die Führerscheinstelle der Kreisverwaltung die Frau zum Amtsarzt. Ergebnis des Gutachtens: Die 79-Jährige sei nicht mehr in der Lage, ein Fahrzeug mit der notwendigen Sicherheit zu führen. Dies, so der Gutachter, sei allerdings keine Frage des Alters, sondern der persönlichen Gesundheitssituation der Dame. Weil dem so ist, war auch der Entzug des Führerscheins in Ordnung, urteilten jetzt die Trierer Verwaltungsrichter.

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