Bewährungsstrafe für Rabeneltern

DAUN. Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht sind gestern vom Amtsgericht Daun eine 36-jährige Frau und ihr 39-jähriger Partner zu zehnmonatigen Bewährungsstrafen verurteilt worden.

Das Paar, beide in der Vulkaneifel geboren, ist nicht verheiratet. Gemeinsam haben sie sieben Kinder im Alter von zehn bis 21 Jahren. Sie scheinen als Eltern völlig überfordert zu sein. Das Dauner Jugendamt kannte, wie Dietmar Engeln im Zeugenstand berichtete, seit 1997 die Familie, die in Kelberg lebte. Bis Anfang Mai 2005, als der Umzug gemeldet wurde, stand die Familie unter sozial-pädagogischer Betreuung.

Völlig vermüllt und verdreckt

Als im Juni 2005 in dem Wohnhaus das Wasser abgedreht wurde, zog die Familie zuerst in einen Wohnwagen, im September dann in ein Haus im Kreis Mayen-Koblenz. Die Staatsanwaltschaft wirft den Eltern vor, ihren 15-jährigen Sohn im "völlig vermüllten und verdreckten" Haus zurückgelassen zu haben. Ab und zu hätten sie ihm Nahrungsmittel gebracht. Der Junge besuchte die Schule nicht mehr und traf sich immer häufiger mit Freunden, um Drogen zu konsumieren. Richter Hans Schrot sagte: "Das Treibenlassen der Dinge war eine ganz massive Verletzung der elterlichen Fürsorgepflicht. Sie haben den Beginn eines kriminellen Lebenswandels in Kauf genommen, so dass die Gefahr zum totalen Abrutsch real wurde."

Die zierliche Angeklagte bestritt die Vorwürfe: "Wir wollten ja, dass er bei uns bleibt, aber er ist immer wieder abgehauen. Und ich gebe meinen Kindern alles, ich lasse doch keines verhungern." Wie der Teenager die 30 Kilometer zurücklegte und die Drogen bezahlte, blieb unklar. Der Vater behauptete: "Ich bin jeden zweiten Abend vorbeigefahren, aber er war oft nicht da und wenn, dann hat er versprochen, dass er demnächst mitfahren wolle." Richter Hans Schrot bezweifelte die Beteuerungen, dass die Eltern nichts von dem Drogentreff im ehemaligen Wohnhaus wussten. Er las aus Vernehmungsprotokollen der Polizei vor. Danach bestand kein Zweifel mehr. Es gab mehrere Polizeieinsätze. Der Angeklagte räumte ein, dass er Utensilien zum Drogenkonsum bei Besuchen auf dem Wohnzimmertisch gesehen habe. Richter Schrot warf den Angeklagten vor: "Erst durch Dritte ist dem Jungen geholfen worden. Sie hätten das Jugendamt oder andere Hilfen einschalten müssen."

Klaus Pallien vertritt als Oberamtsanwalt die Staatsanwaltschaft. Er forderte in einem sehr ausgewogenen Plädoyer zehn Monate Freiheitsstrafe und die Aussetzung zur Bewährung mit Auflagen. Danach muss die Familie jeden Umzug dem Gericht melden und ständig Kontakt zum Jugendamt halten. Obwohl beide Angeklagten im Sommer 2005 wegen mehrerer Vermögensdelikte (Betrug) noch unter Bewährung standen, sei zu berücksichtigen, dass der Junge seit September wieder bei der Familie wohne und in der Berufsschule angemeldet sei. Es gelte den vorerst geregelten Ablauf, der unter Aufsicht des Mayen-Koblenzer Jugendamtes laufe, nicht zu gefährden. Richter Schrot schloss sich mit dem Urteil dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an. Das Urteil ist rechtskräftig, weil die Angeklagten es noch im Gerichtssaal akzeptierten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort