Bonus für Geständnis

TRIER. Nach fast einem Jahr Dauer und 42 Verhandlungstagen ist ein langwieriger Rauschgift-Prozess beim Landgericht Trier zu Ende gegangen. Die Gewichtung der Strafen für die beiden Angeklagten fiel sehr unterschiedlich aus.

Der 36-jährige Milan I. muss für sechs Jahre und neun Monate hinter Gitter, sein Mitangeklagter Lothar M. (41) kam mit drei Jahren und sechs Monaten deutlich glimpflicher davon. M. hatte ab September 2002 insgesamt zwölf Kurierfahrten für I. unternommen und dabei kiloweise Amphetamine, später auch Ecstasy und Marihuana aus den Niederlanden nach Deutschland eingeschleust. Der Gastwirt, der zeitweise in der Trierer Karl-Marx-Straße ein Table-Dance-Etablissement betrieb, war in Geldnot geraten und hatte sich gegen Bares als Drogentransporter verdingt. Dabei habe er stets eine untergeordnete Rolle gespielt, stellte das Gericht zu seinen Gunsten fest. Und weil er in vollem Umfang geständig war, konnte die Kammer seinen Tatbeitrag als "minder schweren Fall" einstufen und beim Strafmaß Milde walten lassen. "Ohne die Bereitschaft, reinen Tisch zu machen, hätten wir Ihnen viele Fälle gar nicht nachweisen können", sagte die Vorsitzende Richterin Irmtrud Finkelgruen. Als die Kammer sogar die Beschlagnahme des Führerscheins aufhob, schüttelte Verteidigerin Silvia Karrenbauer ihrem Mandanten wie zum Glückwunsch die Hand. M.s Aussagefreude stieß bei seinem einstigen Komplizen I. auf wenig Begeisterung - die beiden Männer auf der mit Pflicht- und Wahlverteidigern reichlich bestückten Anklagebank würdigten sich keines Blickes. I., gelernter Jurist und Handballtrainer mit schillernder krimineller Vergangenheit, hatte erst gegen Ende des Prozesses Anflüge von Einsicht und Reue gezeigt. Sein Tatbeitrag sei gegenüber M. "eindeutig übergeordnet", sagte die Vorsitzende. Die Telefonüberwachung habe dokumentiert, dass M. keine Entscheidung ohne die Zustimmung von I. treffen konnte. Ob I. die Gewinne aus dem Drogengeschäft behalten oder innerhalb einer kriminellen Vereinigung weitergegeben hat, sei "nicht entscheidend". Von einem minder schweren Fall könne man bei ihm aber "beim besten Willen nicht reden".Strafmaß akribisch aus Einzelfällen errechnet

Akribisch errechnete die Kammer das Strafmaß aus den Mengen und Wertstoffgehalten der einzelnen Lieferungen. Dabei kam den Angeklagten zugute, dass eine qualitativ besonders hohe Rauschgiftladung beschlagnahmt wurde, bevor sie in Umlauf kam. Am Ende verzichtete Lothar M. auf Rechtsmittel, auch Staatsanwältin Dellwo klappte in seinem Fall den Aktendeckel zu. Bei Milan I. könnte das Mammut-Verfahren eine Neuauflage bei der Revisionsinstanz erfahren.

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