Brutale Vergewaltigung nach Eintracht-Sieg

DUISBURG/TRIER. Zweieinhalb Jahre Haft und anderthalb Jahre auf Bewährung - mit diesen Urteilen endete gestern in Duisburg der Prozess gegen zwei Männer, die eine Anhängerin von Eintracht Trier nach einem Fußballspiel brutal vergewaltigt beziehungsweise sexuell genötigt hatten.

Eigentlich hatte Martina D. (alle Namen geändert) einen schönen Fußballabend in Duisburg verbracht. Ihr Lieblingsverein Eintracht Trier hatte gegen den MSV gewonnen, und die 18-Jährige war selig. Doch dann verpasste sie den Zug nach Hause - und wurde vergewaltigt. Am Duisburger Hauptbahnhof hatte die Eintracht-Anhängerin zufällig den 37-jährigen Ali Y. getroffen und ihn nach dem Weg gefragt. Der Mann machte offenbar einen so Vertrauen erweckenden Eindruck auf die Schülerin, dass sie sich überreden ließ, mit ihm in die Wohnung Vaclav W.s, eines Freundes von Y., zu gehen. Dort trank man zunächst ein paar Bierchen zusammen. Alles schien friedlich, Martina D. fühlte sich sicher. Doch als sie auf die Toilette gehen wollte, folgte ihr Y. ins Bad und versuchte, die junge Frau zum Oralverkehr zu zwingen. Martina D. wehrte sich heftig. Da außerdem Vaclav W. von außen gegen die Türe hämmerte, ließ Y. schließlich von der 18-Jährigen ab und flüchtete aus der Wohnung. W. erklärte der - immer noch verängstigt im Badezimmer hockenden - Frau, dass Y. gegangen sei und sie wieder herauskommen könne. Martina D. glaubte den Worten W.s, doch ihr Vertrauen wurde zum zweiten Mal ausgenutzt: Als sie ins Wohnzimmer zurückkehrte, warf W. die junge Frau aufs Bett und vergewaltigte sie brutal. Vor dem Landgericht Duisburg mussten sich Vaclav W. und sein Freund Ali Y. daher wegen Vergewaltigung und versuchter sexueller Nötigung verantworten. Während Y. sich von Anfang an geständig zeigte, bestritt W. bis zum Schluss hartnäckig, sich an Martina D. vergangen zu haben. Die Richter glaubten dem Schlosser allerdings kein Wort - zumal Martina D., die als Zeugin aussagen musste, unter Tränen geschildert hatte, wie brutal W. über sie hergefallen sei. In ihrem Schlussplädoyer betonte die Vertreterin der Nebenklage, dass ihre Mandantin, die unvorsichtigerweise mit einem ihr fremden Mann mitgegangen war, mit der Situation am Tatabend schlicht überfordert gewesen sei. Schließlich habe sie sich alleine in einer ihr unbekannten Stadt aufgehalten. Man könne der 18-Jährigen daher nicht den Vorwurf machen, "blöd” gewesen zu sein. Es sei nicht die Aufgabe der Frauen, sich vor Männern wie den beiden Angeklagten zu schützen. "Meine Mandantin hatte das Recht, daran zu glauben, dass ihr nichts zustoßen würde”, so die Juristin.Angeklagte waren bei der Tat betrunken

Auch die Richter waren davon überzeugt, dass Martina D. "an ihrem Schicksal nicht selbst schuld ist". In der Urteilsbegründung wiesen sie trotzdem auf die "Versuchungssituation” hin, in der sich W. und Y. befunden hätten. Die Urteile fielen daher - und weil beide Angeklagte zur Tatzeit betrunken waren - vergleichsweise milde aus: W. wandert wegen Vergewaltigung für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis, der geständige Y. erhielt eine anderthalbjährige Bewährungsstrafe wegen versuchter sexueller Nötigung.

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