Bürgerwille nicht gefragt

IRREL. Nur wenig Zeit haben die Vertreter der Kommunen, um ihre Änderungswünsche an den geplanten FFH-Gebieten anzumelden. Eine Informationsveranstaltung in Irrel brachte für viele Bürgermeister nicht die Antworten auf drängende Fragen.

 Der Campingplatz Rodershausen darf trotz FFH-Richtlinie weiter bestehen. Sie macht allerdings eine Erweiterung unmöglich.Foto: TV -Archiv Arnold Kleis

Der Campingplatz Rodershausen darf trotz FFH-Richtlinie weiter bestehen. Sie macht allerdings eine Erweiterung unmöglich.Foto: TV -Archiv Arnold Kleis

Viele der 200 Vertreter von Kommunen aus dem ehemaligen Regierungsbezirk Trier sind auch nach der Informationsveranstaltung in Irrel so klug wie zuvor. Trotz aller Bemühungen können Vertreter der Struktur- und Genehmigungsdirektion Koblenz (SGD) die Ängste vor dem Umsetzen der Flora Fauna Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) nicht zerstreuen. Zu groß ist auch die Unsicherheit der Fachleute der SGD, wie sich die FFH auf die Region auswirkt. "Wir hätten uns gewünscht, diesen Termin nicht in dieser kurzen Zeit abhalten zu müssen", sagt SGD-Vizepräsidentin Elke Starke, die sich der aufgeheizten Stimmung durchaus bewusst ist. Da hilft es nur wenig, dass sie ankündigt, den Termin für das Erheben von Einwänden gegen die so genannte Gebietskulisse nicht schon am 16. Juni auslaufen zu lassen. Bis Ende Juni haben Verwaltungen, Organisationen und Bürger nun Zeit, sich zu dem Plan zu äußern. Grund des Grolls der kommunalen Entscheidungsträger: Quasi über Nacht wurde eine Karte mit geplanten FFH-Gebieten von der SGD als Oberer Landespflege-Behörde herausgegeben, ohne auch nur eine Stimme aus den betroffenen Orten zu hören. "Mit den Eigentümern wurde nicht einmal gesprochen", sagt beispielsweise Andreas Dick aus Holsthum. Niemand könne ihm bisher sagen, ob er in Zukunft überhaupt noch Hopfen anbauen darf, weil die gesamte Ortslage FFH-Gebiet sei. In die gleiche Kerbe schlägt auch Ortsbürgermeister Adolf Abs aus Peffingen. Er will wissen, mit welchen Auflagen die Bürger rechnen müssen, wenn ihr Grundstück innerhalb einer FFH-Fläche liegt. Ortsbürgermeister Willi Herres aus Neumagen-Dhron legt noch einen drauf: "Was hier passiert ist Enteignung." Wenn man sich nicht so verhalte, wie es der EU gefalle, "muss man mit der inquisitorischen Knute aus Brüssel rechnen". Dem kann auch Rüdiger Burkhard vom Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht nicht ganz widersprechen. Genauso wie Elke Starke macht er klar, dass es wenig Sinn mache, sich der FFH-Richtlinie zu widersetzen. Starke stellt noch einmal klar, dass von EU-Seite eine Beteiligung der Bürger nicht vorgesehen sei. Bestandsschutz für Bebauungspläne

Peter Keiner von der SGD gibt in Bezug auf die Bebauungspläne ein Stück weit Entwarnung. Er gehe davon aus, dass rechtsgültige Bebauungspläne Bestandsschutz genießen, auch wenn sie FFH-Gebiete betreffen. Bei Neuausweisung oder Fortschreibung von raumordnerischen Plänen - sei es ein lokaler Bebauungsplan oder ein regionaler Raumordnungsplan - müssten die FFH-Flächen jedoch beachtet werden. Der einzige Trost, den Elke Starke den 200 Teilnehmern an der Veranstaltung mit auf den Nachhauseweg geben kann, ist, dass es im Herbst 2003 wieder Planungssicherheit geben wird. Dann wird nämlich die EU-Kommission entscheiden, ob ihr die gemeldeten Flächen aus der Region Trier ausreichen. Infos zu den FFH-Gebieten: www.naturschutz.rlp.de/ffhvsg/KOMMENTAR SEITE 2

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