Chefarzt muss zahlen

ZELL. (red) Der Chefarzt der Chirurgie im St. Josef-Krankenhaus Zell muss wegen Mobbing 6900 Euro Schmerzensgeld an eine ehemalige Anästhesie-Oberärztin zahlen. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Mainz (Az.: 5 Sa 140/05).

Damit änderte der Vorsitzende Richter Andreas Busemann das Urteil des Arbeitsgerichtes Koblenz (Az.: 10 Ca 4246/03) vom Oktober 2004 teilweise ab. Damals gestanden die Richter der Ärztin 12 000 Euro Schmerzensgeld zu. Die Ärztin arbeitete 19 Jahre lang als Anästhesistin im Zeller Krankenhaus. Seit 1991 habe sie sich "dauerhaft und fortgesetzt erheblichen Angriffen" ausgesetzt gesehen - von Seiten des Chefarztes und mit Duldung der Krankenhausträgerin, der Maria Hilf GmbH mit Sitz in Dernbach/Westerwald. Daraufhin klagte sie vor dem Arbeitsgericht Koblenz. Wie bereits in Koblenz wurde nun auch eine Instanz weiter in Mainz ein Schadensersatz von 120 000 Euro für den Verlust des Arbeitsplatzes abgelehnt. Die Anästhesie-Ärztin hatte das Arbeitsverhältnis im Oktober 2003 gekündigt.

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