Chiropraktiker darf nicht heilen

TRIER. (will) Das Landgericht Trier hat die Berufung der Chiropraktiker Jean-Paul Pianta und Pascal T. (der TV berichtete) gegen ein Urteil des Amtsgerichts Trier vom Juli 2002 abgelehnt. Damit dürfen die Ärzte, die keine anerkannte Heilpraktiker-Ausbildung haben, nicht in Trier praktizieren.

"Wir müssen hier entscheiden, ob die Angeklagten gegen das deutsche Heilpraktikergesetz verstoßen haben. Das ist der Fall, deshalb bleibt das Urteil bestehen", sagte Richter Gernot Kieselbach. Der Antrag der Verteidigung, den Fall zur Überprüfung dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, wurde ebenfalls abgelehnt. "Es gibt kein europäisches Recht, dass sich mit der Zulassung von Chiropraktikern beschäftigt. Deshalb kann das deutsche Heilpraktikergesetz nicht gegen Europa-Recht verstoßen", sagte Kieselbach.

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