Das Windrad als Nachbar

MAINZ. (win) Windräder in der Region Trier können Einzug in den Wald halten. 300 Hektar an zehn Standorten weist die Planungsgemeinschaft als Vorrang aus.

Vier Wochen nach der Billigung ihrer Windkraft-Standortplanung durch das Oberverwaltungsgericht kann die Planungsgemeinschaft der Region Trier in den nächsten Tagen mit der Genehmigung durch das Innenministerium rechnen. Erstmals werden Vorranggebiete auch im Wald ausgewiesen. Auszuschließen waren von vornherein nur Gebiete mit besonderer Nutz-, Schutz- und Erholungsfunktion, so der leitende Planer Roland Wernig. Ob Windräder bald tatsächlich im Wald stehen, hängt vom Beschluss der kommunalen Gremien ab. Dabei könnten auch die angekündigten neuen Empfehlungen über den Abstand von Windanlagen zur Wohnbebauung eine Rolle spielen. Der bisherige Mindestabstand von 500 Metern soll verdoppelt werden. Doch offenbar hakt es noch in der Abstimmung der beteiligten Ministerien. Eine Empfehlung von 1000 Metern sei angepeilt, solle aber flexibel sein, heißt es im für Baufragen zuständigen Finanzministerium. Die Regel könne nur gelten, wenn Planungsspielräume nicht unvertretbar eingeschränkt würden. Das Innenministerium betont, die Festschreibung sei nur eine Empfehlung und nicht gerichtsfest. Die Planungsgemeinschaft Trier geht laut Wernig weiter von einem Mindestabstand von 500 Metern aus. 1000 Meter seien in Ausnahmefällen zu beachten, wenn der Regionalplan "die besondere Funktion Wohnen" für Baugebiete festlege. Würden 1000 Meter festgeschrieben, wäre dies auf Grund der Siedlungsstruktur und der ausgewiesenen Schutzgebiete nach Wernigs Angaben das Aus für die Windenergie in der Region Trier.

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