Datenschützer-Rüge

MAINZ. (win) Änderungen im geplanten Polizeigesetz hat der Landes-Datenschutzbeauftragte verlangt. Er sieht seine Vorbehalte durch den Verfassungsgerichtshof Sachsen bestätigt.

Über den Einsatz verdeckter Ermittler müssen Betroffene in Nachhinein unterrichtet werden - so lautet das jüngste Urteil der sächsischen Verfassungsrichter. Selbst wenn dadurch der weitere Einsatz des Ermittlers unmöglich sei, hätten Rechtsstaatsprinzip und Grundrecht auf Datenschutz Vorrang. Die beanstandete Regelung sei auch Teil des neuen Mainzer Polizeigesetzes, das vergangene Woche zur Beratung im Landtag eingebracht wurde, und müsse gestrichen werden, so Professor Walter Rudolf. Als "übertrieben" lehnt der Landes-Datenschutzbeauftragte auch den "Großen Spähangriff" ab, der zugelassen werden soll. Rudolf moniert zudem die vorgesehene polizeiliche Beobachtung ohne richterliche Anordnung.

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