Der Anfang vom Ende der Zwei-Klassen-Versicherung?

Mainz/Trier · Private Krankenversicherungen nehme nicht jeden. Nur wenn man einen entsprechend hohen Verdienst hat, kann man Mitglied werden. Oder aber wenn man Beamter ist. Dann zahlt der Staat noch zusätzlich Zuschüsse für die Behandlungskosten. Doch genau darüber ist nun eine Debatte entstanden.

Mainz/Trier. Für Stefan Sell sind Beamte "Fremdkörper". Jedenfalls aus sozialpolitischer Sicht. "Sie sind nicht in die normale Sozialversicherung integriert, zahlen keine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung, haben ihr eigenes Alterssicherungssystem, aus dem sie keine Rente bekommen, sondern nach dem Alimentationsprinzip eine dem Amt, das sie vorher mehr oder weniger ausgefüllt haben, angemessene Pension", schreibt der Koblenzer Sozialwissenschaftler Sell auf seiner Internetseite "Aktuelle Sozialpolitik". Auch die Absicherung im Krankheitsfall weiche bei Beamten von der normaler Arbeitnehmer ab. "Denn", so Sell, "sie bekommen zum einen von ihrem ‚Dienstherrn' Beihilfeleistungen, mit dem anteilig die tatsächlich angefallen Kosten erstattet werden." Die restlichen Kosten würden durch eine private Krankenversicherung abgesichert, "womit sie auch in den Genuss der meisten Besonderheiten des Privatversicherungssystems kommen", schreibt Sell, der Professor für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der Hochschule Koblenz ist. Er reagiert damit auf den Vorschlag der Bertelsmann-Stiftung, die Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung zu integrieren. Sell sieht darin einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Überwindung des dualen Krankenversicherungssystems, also dem Nebeneinander von privater und gesetzlicher Krankenversicherung. Würde der Vorschlag der Bertelsmann-Stiftung umgesetzt, so Sell, wäre das das Ende der privaten Krankenversicherung. Deren schon vor längerem begonnener Zusammenbruch ließe sich ohnehin nicht mehr aufhalten, ist sich der Sozialexperte sicher.Beiträge könnten gesenkt werden


Auch Martin Schneider, Landeschef des Ersatzkassenverbandes, sieht die Privaten unter Druck, da sie die Beiträge ihrer Mitglieder am Kapitalmarkt anlegen und mit den Erlösen die Kosten finanzieren. Aufgrund der niedrigen Zinsen sind aber kaum noch Kapitalerträge zu machen. Die gesetzlichen Krankenkasse hingegen basiere auf der solidarischen Umlagenfinanzierung, so Schneider. Die Beiträge der Versicherten und der Arbeitgeber, deren Anteil auf 7,3 Prozent des jeweiligen Bruttolohnes eingefroren ist, fließen in den sogenannten Gesundheitsfonds. Von dort werden sie entsprechend den Ausgaben der jeweiligen Kassen verteilt. "Vorschläge zur Veränderung des bisherigen Systems, auch in Bezug auf das Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung, müssen aber sehr genau überprüft werden", sagt Schneider.
Laut Bertelsmann-Stiftung könnten durch die Aufnahme der Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung deren Beiträge um bis 0,34 Prozentpunkte gesenkt werden. Den zunächst entstehenden Mehrausgaben von zwölf Milliarden Euro stünde auf der anderen Seite ein Plus von 15 Milliarden Euro gegenüber. Kassenfunktionär Schneider bezweifelt, dass es dieses Plus tatsächlich gibt. Die in der Studie prognostizierten finanziellen Vorteile für die gesetzliche Krankenversicherung könnten nicht eindeutig belegt werden, sagt Schneider.
Bundesweit sind derzeit rund drei Millionen Beamte privat versichert. Zwei Drittel von ihnen wären laut der Studie bei einer Abschaffung der privaten Krankenversicherung verpflichtet, sich gesetzlich zu versichern. Diese Versicherungspflicht besteht für alle Arbeiter und Angestellten, die weniger als 57 600 Euro brutto im Jahr verdienen. Wer darüber kommt, kann sich entscheiden, ob er sich lieber gesetzlich oder privat krankenversichert. Wenn, wie in der Bertelsmannstudie gefordert, die Beamten in die gesetzliche Krankenversicherung wechselten, müsste der Staat wie jeder andere Arbeitgeber auch, für jeden Versicherten einen Anteil von 7,3 Prozent des jeweiligen Bruttolohnes zahlen. Laut Studie müssten Bund und Länder dann statt wie bisher rund 15 Milliarden Euro jährlich für die Beihilfe nur noch 8,5 Milliarden Euro für den Arbeitgeberanteil zahlen. Die größten Sparmöglichkeiten für den Staat sieht die Studie durch den Wegfall der Beihilfen für Pensionäre.Steigende Ausgaben des Landes


Während der Anteil der staatlichen Zuschüsse für Krankheitskosten bei rheinland-pfälzischen Landesbeamten bei 50 Prozent liegt, beträgt er bei Pensionären 70 Prozent. Da mit zunehmendem Alter die Kosten steigen, steigen auch die Ausgaben des Landes. Sind die Beamten gesetzlich versichert, erhalten sie keinen Zuschuss mehr zu den Behandlungskosten und kommen auch nicht mehr in den Genuss von Behandlungen, deren Kosten Privatversicherungen übernehmen - es sei denn, sie würden diese aus eigener Tasche bezahlen.
Kein Wunder also, dass Ärzteverbände nichts halten von dem Vorschlag. Sie fürchten, dass ihnen die höheren Honorare für die Behandlung der privat versicherten Beamten verloren gehen. DerBerufsverband der Internisten spricht von einem "höchst unsozialen" Vorschlag. Einziger Gewinner sei der Staat, wettern die Internisten. Wenig überraschend, dass auch die privaten Krankenversicherer den Vorschlag ablehnen. Ihr Argument: Die gesetzlich Versicherten würden mittel- und langfristig stärker belastet und die Qualität der medizinischen Versorgung werde, weil das Geld der privat versicherten Beamte fehle, schlechter.
Der Sozialwissenschaftler Sell sieht die aktuelle Diskussion im Zusammenhang mit der seit längerem vor allem von der SPD immer wieder angeheizten Debatte um die Einführung einer Bürgerversicherung. In dieser sollen alle Bürger entsprechend ihrer Einkünfte versichert sein. Auch Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Das wäre dann das endgültige Aus der privaten Krankenversicherung.Extra

Private Krankenversicherung(PKV): Privatwirtschaftliche Versicherungsunternehmen bieten Krankenversicherungen an. Darin können sich alle versichern, für die in der gesetzlichen Krankenversicherung keine Versicherungspflicht besteht. Das sind in der Regel: Beamte, Selbstständige und Freiberufler sowie Arbeiter und Angestellte, deren Bruttoeinkommen über 57 600 Euro im Jahr beträgt. Wer mehr verdient, kann auch, außer Beamte, freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden. Wer als Angestellter oder Arbeiter unter dieser sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt, muss sich gesetzlich versichern. Anders wie bei der privaten Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nicht nach dem Krankheitsrisiko des Mitglieds, sondern nach dem Einkommen. GKV-Mitglieder zahlen einen festgelegten Anteil ihres Gehalts als Beitrag, der Arbeitgeberanteil beträgt 7,3 Prozent. wieExtra

Die Beihilfe ist eine staatliche finanzielle Unterstützung in Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen für Beamte, Soldaten und Richter, deren Kinder und Ehepartner, falls diese nicht selbst krankenversichert sind. In Rheinland-Pfalz beträgt die Beihilfe 50 Prozent für Beamte und 70 Prozent für Pensionäre. 2015 hat das Land 498 Millionen Euro für Beihilfe ausgegeben. wieExtra

Die private Krankenversicherungen kritisieren die Studie der Bertelsmannstiftung. Sie basiere auf nicht tragfähigen Berechnungen und blende wesentliche Kostenfaktoren aus. "Die unvollständige Datenauswahl ist augenscheinlich von der Absicht geprägt, zu einem von vornherein gewünschten Ergebnis zu gelangen", heißt es in einer Mitteilung des Verbands der privaten Krankenversicherung. Zwar beziffere die Studie die vermeintlichen Einsparungen der Staatshaushalte bis 2030 durch die Verlagerung der Kosten für die Versorgung der Beamten auf die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). "Sie verschweigt aber die Auswirkungen auf die GKV-Versicherten im selben Zeitraum. Dabei ist absehbar, dass die GKV-Versicherten durch steigende Beitragssätze mittel- und langfristig wesentlich stärker belastet würden." red

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