Der Wingert ist vorerst draußen

MAINZ. Rebflächen, Hofstätten sowie Teile von Äckern und Grünland sind nicht mehr als Flächen der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) vorgesehen. Damit reagiert das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht auf Proteste von Grundstückseigentümern und Verbänden.

Der Aufschrei der Empörung war groß, als im Frühsommer die Karten der so genannten FFH-Suchkulisse vorgestellt wurden (siehe Hintergrund) . Besonders die landwirtschaftlich stark genutzten Flusstäler wurden als die Gebiete vorgeschlagen, in denen Pflanzen, Tiere und ganze Biotope künftig besonders geschützt werden sollen (der TV berichtete). Nach Proteststurm nachgebessert

Gleich aus mehreren Gründen waren Grundstücksbesitzer, landwirtschaftliche Verbände und Kommunalpolitiker erbost. Bedeutet doch die Ausweisung als FFH-Gebiet, dass die Flächennutzung reglementiert ist. So ist es beispielsweise nicht mehr möglich, Neubaugebiete auf FFH-Flächen auszuweisen oder Straßen ohne aufwändiges so genanntes "Zielabweichungsverfahren" durch solche Flächen zu bauen. Und auch Landwirte dürfen in FFH-Gebieten nicht mehr schalten und walten, wie sie wollen. Der Proteststurm, der über das für die FFH-Flächen verantwortliche Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht in Oppenheim zusammenbrach, hat für eifriges Arbeiten an den Karten gesorgt. Mit von der Partie bei den Änderungen war nicht allein das Landesamt für Umweltschutz, das dem Umweltministerium zugeordnet ist. Mitarbeiter des Mainzer Wirtschaftsministeriums kümmerten sich um die Flächenbegrenzung. Gerade aus dem auch für Landwirtschaft zuständigen Unternehmen hatte es starke Kritik an der ersten Suchkulisse gegeben. Inzwischen liegt eine im Internet abrufbare FFH-Nachmeldekulisse ( www.naturschutz.rlp.de/website/nat_aims02/version2.asp ) vor. Auf Grundlage einer Karte im Maßstab 1:25 000 kann sich der Interessierte anschauen, welche Gebiete den besonderen Schutz gemäß der FFH-Richtlinie genießen und wo Vogelschutzgebiete ausgewiesen wurden. Gegenüber den Planungen aus dem Sommer hat es Korrekturen gegeben. So wurden Rebflächen und Hopfengärten aus den FFH-Gebieten genommen. Auch Äcker und intensiv genutztes Grünland wurden gestrichen, wenn nicht zwingende naturschutzrechtliche Gründe dagegen sprachen. Doch nicht alle Wünsche der Landbesitzer und -nutzer wurden erfüllt. So sind beispielsweise Gebiete an der Enz in der Eifel auch weiterhin in der FFH-Nachmeldekulisse, weil sie für den räumlichen und funktionalen Zusammenhang einer zu schützenden Landschaft Bedeutung haben. Auch landwirtschaftlich genutzte Flächen sind weiter FFH-Gebiete, wenn sie FFH-Lebensraumtypen oder Lebensräume von FFH-Arten beinhalten. Die nun veröffentlichten Karten sind nicht endgültig. Letztlich entscheidet die EU darüber, ob die gemeldeten Gebiete den Anforderungen genügen. Ansonsten müssen zum zweiten Mal FFH-Gebiete nachgemeldet werden und der Streit um die Flächen geht in eine neue Runde.

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