Der Zwillingsbruder war eine Schwester

TRIER. Am zweiten Prozesstag um einen nächtlichen Taxiraub vor dem "Riverside" machte der Angeklagte "klar Schiff" und zog die Behauptung, sein unbekannter Zwillingsbruder habe die Tat begangen, zurück. Das Amtsgericht verurteilte ihn daraufhin wegen Raubes in Tateinheit mit Körperverletzung zu drei Jahren Haft.

Damit ist klar: Samir B. ist der Täter, der am 1. Februar 2004 einen damals 67-jährigen Taxifahrer auf dem Parkplatz des Unterhaltungszentrums "Riverside" zu Boden gestoßen und ihm das Taxi entwendet hat, um damit nach Metz zu fahren, wo er seinerzeit wohnte. Sowohl das Opfer als auch ein Türsteher hatten ihn eindeutig identifiziert, aber der 31-jährige Algerier tischte eine Story auf, die dem Gericht von Anfang an spanisch vorkam. Dennoch hat es jede Menge Arbeit gekostet, die für ein Urteil nötige Klarheit zu schaffen. Überflüssige Arbeit, daran ließen weder Richter Helmut Reusch noch Staatsanwalt Sebastian Jakobs Zweifel. Denn Samirs fantasievolle Lügengeschichte, ein bis dato nicht in existenzielle Erscheinung getretener Zwillingsbruder habe die Tat begangen, zwang die Justiz zu erheblichen Anstrengungen und internationalen Emittlungen. Das lag daran, dass der Angeklagte eine dubiose Geburtsurkunde aus seinem Heimatland vorgelegt hatte, die das tatsächliche Vorhandensein eines Bruders namens Amine dokumentieren sollte. Das Gericht musste sich daraufhin vertagen, blieb aber keineswegs untätig. Bei einem in Trier lebenden (realen) Bruder wurde die Wohnung nach möglichen Familiendokumenten durchsucht, die algerische Polizei suchte via Amtshilfe den Vater des Angeklagten auf, der gar nichts davon wusste, dass sein Sohn in Haft saß. Das Rumoren im familiären Umfeld und ein intensives Gespräch mit seinem Verteidiger Thomas Ehrmann halfen Samir B. auf die Sprünge: Er räumte ein, dass es keinen Zwillingsbruder Amine gebe, lediglich eine Schwester namens Amina, deren Geburtsurkunde offensichtlich "frisiert" worden war. Den Taxi-Überfall habe er nach Genuss einer Flasche Whisky und mehrerer Haschisch-Zigaretten aus Frust über einen heftigen Ehezwist mit seiner Frau begangen. An Details könne er sich nicht mehr erinnern, wohl aber daran, dass er den Taxifahrer nicht tätlich angegriffen habe. Er habe das leer stehende Taxi quasi geklaut.Selbst dem eigenen Anwalt kommen Zweifel

Letzteres wollte ihm allerdings selbst der eigene Anwalt nicht mehr so recht glauben. Die Anklage forderte dreieinhalb Jahre Haft, nicht zuletzt wegen einer Vorstrafe aus einem ähnlichen Delikt. Zudem habe Samir B. versucht, "das Gericht systematisch hinters Licht zu führen", sagte Staatsanwalt Jakobs. Eine verminderte Zurechnungsfähigkeit bei der Tat sei nicht nachgewiesen. Verteidiger Ehrmann plädierte dagegen für mildernde Umstände aufgrund der starken Alkoholisierung seines Mandanten und des aufgewühlten Zustands wegen des Krachs mit der Ehefrau - er beantragte zweieinhalb Jahre Haft. Richter Reusch und seine beiden Schöffen gingen den Mittelweg: Sie billigten Samir B. die alkoholbedingte Verminderung der Schuldfähigkeit zu, minderten aber die Strafe weniger als von der Verteidigung beantragt. Das Strafmaß von drei Jahren wurde von beiden Seiten akzeptiert, das Urteil ist rechtsgültig.

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