Diätenreform auf der langen Bank

MAINZ. Aus der angekündigten Diätenreform für den Mainzer Landtag wird – zumindest vorerst – nichts. Die Konferenz der Landtagspräsidenten hat das bundesweite Thema der Abgeordnetenbezüge vertagt, weil ein Ende der steuerfreien Pauschalen angeblich viele ungeklärte Steuerrechtsrisiken mit sich bringt, mit denen sich der Bund derzeit aber nicht beschäftigen will.

Mehr Transparenz der Abgeordneteneinkünfte, Einschnitte in die stattliche Altersversorgung und eine Gleichbehandlung von Parlamentariern und Steuerbürgern sollte die im Frühjahr 2005 groß angekündigte Reform der Diäten in Rheinland-Pfalz bringen. Doch das ursprünglich noch vor der Landtagswahl zugesagte Vorhaben droht in den Diskussionen um Steuerrechtsfragen und ein Versorgungssystem unterzugehen. Die Konferenz der Landtagspräsidenten, die über ein mögliches gemeinsames Vorgehen sprechen wollte, vertagte am Dienstag in Bremen das Thema auf den Herbst.Geschicktes Spielen auf Zeit?

Weil unklar sei, ob das Steuerecht bei einer Streichung steuerfreier Pauschalen geändert werden müsse, sei der Bund gefragt, so der rheinland-pfälzische Landtagspräsident Joachim Mertes. Doch Berlin hat derzeit anderes im Sinn. Die Diätenreform scheine bereits tot zu sein oder werde zumindest auf die ganz lange Bank geschoben, kritisiert der Steuerzahlerbund. Nach vollmundigen Ankündigungen werde geschickt auf Zeit gespielt, so sein Geschäftsführer Peter Pferdekemper. Er unterstellt, dass einige Abgeordnete sich wohl Verschlechterungen durch eine Reform ausgerechnet hätten. Nach langem Drängen der Grünen hatten alle Fraktionen im Frühjahr 2005 forsch angekündigt, bis zur Landtagswahl die Diäten nach dem Vorbild Nordrhein-Westfalens zu reformieren. "Doch meine Kühnheit ist eingefangen worden von den Bedenkenträgern", räumte der damalige SPD-Fraktionschef Mertes bereits Monate später ein. In NRW waren die Diäten auf monatlich 9500 Euro fast verdoppelt und im Gegenzug steuerfreie Pauschalen gestrichen worden. Zudem muss jeder Abgeordnete 1500 Euro pro Monat für die Alterssicherung in ein Versorgungswerk einzahlen. In Mainz griffen jedoch sehr schnell die Vorbehalte gegen ein eigenes Versorgungswerk um sich, das sich mit nur 101 Abgeordneten nicht selbst trage. Auch das steuerliche Absetzen von "mandatsbedingten Ausgaben", die nach einer Reform an Stelle von Pauschalen geltend gemacht werden können, sorgen für reichlich Diskussion. Es müssten eindeutige Vorgaben gewährleistet sein, die keinen Ermessensspielraum für die Finanzämter lassen und alle Abgeordneten gleich behandeln, hieß es umgehend. Ein letzter Vorstoß der Grünen noch vor der Wahl scheiterte. Während der Mainzer Landtag nun erst einmal die bundesweite Entwicklung abwarten will, hat das Kieler Landesparlament in diesem Monat eine Reform verabschiedet: Pauschalen wurden gestrichen, die zu versteuernden Bezüge von 3927 auf 6700 Euro angehoben. Gleichzeitig erhalten die Abgeordneten 1500 Euro, um selbst für ihre Altersvorsorge zu sorgen. In Rheinland-Pfalz bleiben die Fraktionen für eine Reform nach eigenen Angaben zwar grundsätzlich offen, bauen aber hohe Hürden auf. Eine Schlechterstellung der Abgeordneten dürfe es nicht geben, so der Parlamentarische CDU-Fraktionsgeschäftsführer Hans Josef Bracht. Er bevorzugt inzwischen bei der Altersversorgung nicht mehr ein Versorgungswerk, sondern will jedem Abgeordneten selbst überlassen, wie er den angedachten Betrag von monatlich 1500 Euro anlegt. Dieses Modell Kiel findet inzwischen auch die SPD interessant. Wie die CDU fordert auch die FDP klare steuerliche Vorgaben zu Absetzung mandatsbedingter Kosten, bevor die steuerfreien Pauschalen gestrichen und die Bezüge heraufgesetzt werden. Es müsse eine sichere Rechtslage her, fordert Fraktionschef Herbert Mertin. Zur Frage, ob und wann die Reform noch kommen könnte, wagt aber auch er keine Prognose.

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