Don Quichote aus der Eifel

TRIER. Weil er sich beharrlich weigert, seine Kraftfahrzeugsteuer per Einzugsermächtigung zu bezahlen, ist ein 50-jähriger Eifeler vors Verwaltungsgericht gezogen. Vergeblich. Ohne Einzugsermächtigung gibt’s keinen Fahrzeugschein, entschieden die Trierer Richter.

Bis August war Roland Hagen ein durch und durch braver Staatsbürger. Er zahlte artig und pünktlich seine Steuern, Streitereien mit Behörden oder Verwaltungen waren für den 50-jährigen Künstler aus Buchet bei Prüm ein Tabu. "Ich kenne meine Querulanten", lobt Geschäftsbereichsleiter Stephan Schmitz-Wenzel von der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm sein Gegenüber, "Herr Hagen zählt nicht dazu." Trotzdem treffen sich Herr Hagen, der sich mit Künstlernamen Joe Dollmann nennt, und Herr Schmitz-Wenzel an diesem Morgen als Kontrahenten vor dem Trierer Verwaltungsgericht. Joe Dollmann zieht ein kleines Handwägelchen hinter sich her. Darin: fünf Aktenordner, in denen der Eifeler alles schön sauber abgeheftet hat, was er in den letzten neun Monaten an Papieren geschrieben und erhalten hat. Damals, im August, nahm das Unheil seinen Anfang. Roland Hagen wollte in der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm seinen Nissan zulassen. Weil er sich weigerte, den Behörden eine Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer zu erteilen, bekam er keinen Fahrzeugschein. Seitdem steht der Nissan unangemeldet bei Hagens auf dem Hof, während sein Eigentümer gegen die Einzugsermächtigung kämpft wie weiland Don Quichote gegen Windmühlen. "Natürlich", sagt Hagen alias Dollmann, wolle er zahlen, "das habe ich immer gemacht", nur eben bar oder gegen Rechnung. Dummerweise ist das bei der Kraftfahrzeugsteuer aber seit einem Jahr nur noch in Ausnahmefällen möglich. Damals erließ die Landesregierung eine neue Verordnung. Die soll dafür sorgen, dass säumige Steuerzahler nicht auch noch fröhlich mit dem Auto durch die Gegend brausen können, während der ohnehin klamme Fiskus auf sein Geld wartet. Rund 40 Millionen Euro jährliche KFZ-Steuer-Außenstände beklagte der Mainzer Finanzminister Gernot Mittler bis zur Gesetzesänderung. Seitdem füllt sich der Landessäckel merklich. Das freut zwar auch den braven Steuerzahler Dollmann. Doch mit der Pflicht zur Einzugsermächtigung will sich der 50-Jährige trotzdem nicht abfinden. "Noch", sagt er trotzig, "ist Bargeld doch gesetzliches Zahlungsmittel." Richter Georg Schmidt ist anzumerken, dass ihm der kauzige und intelligente Künstler aus der Eifel nicht unsympathisch ist. Doch er hat abzuwägen, ob die grundgesetzlich garantierte allgemeine Handlungsfreiheit durch die Landesverordnung zu sehr beeinträchtigt ist. "Nein", meint er schließlich und weist die Klage Dollmanns zurück. Den Eifel-Don Quichote macht so ein Urteil aber nicht mürbe. "Notfalls", sagt er, "gehe ich bis vors Verfassungsgericht."

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