Drei Verurteilungen und ein Kollaps: Nach zehn Jahren ist gewaltsamer Raubüberfall juristisch aufgearbeitet, aber eine Fortsetzung könnte folgen

Trier · Mehr als zehn Jahre nach dem tödlichen Raubüberfall auf einen 54-jährigen Geschäftsmann in Mehren (Vulkaneifelkreis) sind drei Tatbeteiligte gestern zu Gefängnisstrafen zwischen vier und 15 Jahren verurteilt worden. Zwei weitere Verdächtige sind noch auf freiem Fuß.

Drei Verurteilungen und ein Kollaps: Nach zehn Jahren ist gewaltsamer Raubüberfall juristisch aufgearbeitet, aber eine Fortsetzung könnte folgen
Foto: Friedemann Vetter

Trier. Der Vorsitzende Richter Albrecht Keimburg hat gerade das erste Fünftel seiner am Ende rund vierstündigen Urteilsbegründung hinter sich gebracht, als es in den Zuschauerreihen des Gerichtssaals plötzlich unruhig wird. Die Frau des Hauptangeklagten ist zusammengesackt, eine Bekannte neben ihr murmelt etwas von Kreislaufkollaps. Keimburg lässt den Rettungsdienst rufen und unterbricht die Sitzung für eine knappe halbe Stunde.Ernährer hinter Gitter

Drei Verurteilungen und ein Kollaps: Nach zehn Jahren ist gewaltsamer Raubüberfall juristisch aufgearbeitet, aber eine Fortsetzung könnte folgen
Foto: Friedemann Vetter


Es mag für die kollabierte Frau, die von Rettungsassistenten wenig später ins Krankenhaus gebracht wird, alles etwas viel gewesen sein. Kurz zuvor hat sie mitanhören müssen, wie ihr Mann zu einer 15-jährigen Gefängnisstrafe verurteilt wurde. Die fünfköpfige Kammer hält es nach einem Mammutprozess über insgesamt 50 Verhandlungstage für so gut wie erwiesen, dass der 37-jährige Hauptangeklagte den Eifeler Geschäftsmann im Dezember 2005 mit einem anderthalb Kilogramm schweren Wagenheber brutal erschlagen hat, um an dessen Geld zu kommen.
Der Haupttäter hatte zu diesem Zeitpunkt einen Tag vor Heiligabend Hafturlaub; die Familie war klamm, weil der Ernährer hinter Gittern saß, statt durch Diebstähle für den Lebensunterhalt der Familie zu sorgen.
Das jedenfalls sagt der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung und fügt hinzu, dass die Ehefrau des Hauptangeklagten ja bei dem ein oder anderen Diebstahl in die Planung oder Ausführung miteinbezogen gewesen sei - auch bei dem tödlichen Überfall im Mehrener Industriegebiet.
Möglich, dass diese Aussagen Albrecht Keimburgs der ja nicht auf der Anklagebank sitzenden Frau auf den Kreislauf geschlagen sind. Ob nun gegen sie ermittelt wird, will Staatsanwalt Eric Samel unserer Zeitung nicht sagen. Weil er die Frage aber auch nicht verneint, könnte auch der zweifachen Mutter noch ein Prozess drohen.
Gesucht wird auch noch ein möglicher weiterer Tatbeteiligter. Zeugen haben ihn wegen seines Aussehens den "Marokkaner" genannt. Mehr ist von dem Mann nicht bekannt.
So gut wie sicher (Keimburg: "Allerletzte Zweifel bestehen") ist das Gericht dagegen, dass der Schwager des Hauptangeklagten und ein 47-jähriger Mann an dem Raubüberfall im Mehrener Industriegebiet beteiligt waren. Auch diese beiden sitzen seit über einem Jahr in Untersuchungshaft. Der 47-Jährige soll die Tat geplant haben, war aber selbst nicht unmittelbar daran beteiligt, weil die Ermittler ihn wegen einer Diebstahlserie gerade auf dem Kieker hatten. "Er ist der typische Bandenboss", sagt der Vorsitzende Richter. Er habe bei Diebstählen die Aufträge gegeben und das Diebesgut auch später verkauft.
Beim Überfall in Mehren ging der Plan des Capos offenbar schief. Die Sache eskalierte, am Ende lag der 54-jährige Firmenchef mit eingeschlagenem Schädel auf dem Betriebshof des Paketdienstleisters. Es war am Ende auch viel Glück dabei, dass die Täter nach vielen Jahren gefasst werden konnten. Durch einen Zeugenhinweis kamen die Ermittler auf die Spur eines heute 31-Jährigen, der gegenüber anderen eine Beteiligung an dem Überfall eingeräumt hatte. Zu Unrecht, wie sich im Verlauf des Prozesses herausstellte. Dafür kamen die Ermittler über ihn auf die Spur der anderen Tatbeteiligten, die das Gericht für die tatsächlichen Urheber und Hintermänner des Überfalls hält.
Ihre Verteidiger haben gestern angekündigt, gegen das Urteil Revision einzulegen.

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