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Fakten Direkte Demokratie ist in Rheinland-Pfalz auf Landes- und kommunaler Ebene unter folgenden Voraussetzungen möglich: Volksinitiative: Eine Volksinitiative muss von mindestens 30 000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein.

Der Landtag hat sich dann innerhalb von drei Monaten mit dem Thema zu befassen. Volksbegehren: Notwendig sind 300 000 Unterschriften Wahlberechtigter. Volksbegehren über Finanzfragen, Abgabengesetze und Besoldungsordnungen sind laut Landesverfassung nicht zulässig. Volksentscheid: Entspricht der Landtag nicht innerhalb von drei Monaten einem Volksbegehren, findet innerhalb von drei weiteren Monaten ein Volksentscheid statt. Ein Gesetz kann jedoch nur beschlossen oder der Landtag aufgelöst werden, wenn mindestens 25 Prozent der Stimmberechtigten an der Abstimmung teilnehmen. Bürgerbegehren: Bürger einer Gemeinde können laut Gemeindeordnung über "wichtige Angelegenheiten" einen Bürgerentscheid beantragen (Bürgerbegehren). Erforderlich sind je nach Gemeindegröße Unterschriften von sechs bis 15 Prozent der Stimmberechtigten. Als Themen nicht zugelassen sind allerdings unter anderem: Angelegenheiten, die laut Gesetz dem Bürgermeister obliegen, Haushaltssatzung und Haushaltsplan, einschließlich Tarife der Gemeindebetriebe, Bauleitplanungen, Projekte mit Planfeststellungsverfahren. Bürgerentscheid: Für eine wirksame Zustimmung muss die beim Entscheid erzielte Stimmenmehrheit gleichzeitig mindestens 30 Prozent der Stimmberechtigten umfassen.(win)

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