Ein Alptraum-Zeuge

Im dritten Anlauf ist es dem Trierer Landgericht gelungen, den zentralen Zeugen der Anklage gegen den Rechtsanwalt Paul Greinert zu einer Aussage zu bewegen. Fazit: Er hält an seinen schweren Beschuldigungen fest, aber die Frage seiner Glaubwürdigkeit ist noch längst nicht beantwortet.

 Rechtsanwalt Paul Greinert. TV-Foto: Archiv/Hans Krämer

Rechtsanwalt Paul Greinert. TV-Foto: Archiv/Hans Krämer

Trier. Klienten vom Schlag des Helmut P. können ein Gericht zur Weißglut treiben. Seit drei Jahren beschäftigt der 57-Jährige die Trierer Justiz, mal als falsch aussagender Zeuge, mal als Angeklagter. Er kommt zu Terminen oder kommt nicht, streitet sich mit den Richtern, kollabiert unversehens, ohne dass Ärzte eine Ursache finden. Er lügt das Blaue vom Himmel herunter, führt Beschwerden beim Europäischen Gerichtshof. Zurzeit sitzt der Privatdetektiv mal wieder in Haft, wie in rund zwei Dritteln seines Erwachsenenlebens. Normalerweise ist die Justiz froh, wenn sie mit Helmut P. mal nichts zu tun hat. Aber im Moment braucht sie ihn. Denn aufgrund seiner Aussage hat die Staatsanwaltschaft den Trierer Verteidiger Paul Greinert wegen Strafvereitelung und versuchter Anstiftung zur Falschaussage angeklagt. Der 76-Jährige soll zugunsten eines Mandanten eine Falschaussage detailliert mit P. abgesprochen haben - bis sie quasi "passend" für die Entlastung war. Greinert räumt zwar Kontakte ein, bestreitet aber jede rechtswidrige Manipulation. Beim letzten Versuch hatte sich P. krankgemeldet, nun ist er endlich da. Und erlebt erst einmal ein Geplänkel zwischen Verteidigung und Anklage auf hohem juristischen Niveau. Die Verteidigung, der es offenkundig am liebsten wäre, P. würde gar nicht aussagen, streitet für sein Aussageverweigerungsrecht. Die Staatsanwälte halten dagegen. Die Kammer unter Vorsitz von Armin Hardt hält grundsätzlich an der Aussagepflicht fest. Punktsieg für die Anklage, ein möglicher Revisionsgrund für Greinerts Vertreter. Anträge, Gegenreden, Beratungspausen: Dreimal nehmen die Gerichtsdiener dem Zeugen die Handschellen ab, dreimal muss er unverrichteter Dinge wieder in die Wartezelle. Entsprechend geladen ist Helmut P., als er endlich zu Wort kommt. Das Gericht wolle ihn "zur Aussage zwingen und nötigen", schimpft er. Hardt bleibt geduldig, winkt aber mit einer möglichen Beugehaft. "Davor ist mir doch nicht bange", keilt P. zurück. Die Sache droht zu eskalieren, aber allmählich bringt der Richter den Zeugen doch zum Reden. P. wiederholt trotz diverser Hinweise auf seine diabetesbedingte "Gedächtnisschwäche" detailgenau seine Vorwürfe: dass Greinert ihm am Telefon exakt erklärt habe, was er aussagen solle. "Selbst einem Siebenjährigen" hätte klar sein müssen, dass es um eine Falschaussage ging. Das klingt, so wie er das erzählt, durchaus überzeugend.So klangen seine anderen, längst widerlegten Aussagen freilich auch. Die Staatsanwaltschaft hat ihm stets tief misstraut - zu recht. Aber in Sachen Greinert sieht Oberstaatsanwalt Bewernick "keinen ernsthaften Hinweis" auf eine falsche Beschuldigung. "Ich habe vor Gericht oft gelogen", ruft P. munter in den Saal. "Sagen Sie denn diesmal die Wahrheit?", fragt der Richter eher rhetorisch als bohrend. "Aber selbstverständlich", gibt P. zurück. Dafür versucht die Verteidigung, P. als notorischen, psychisch abartigen Gewohnheitslügner und -verbrecher darzustellen - und kann dabei auf entsprechende Gerichtsurteile und Gutachten aus Ps langer krimineller Karriere verweisen. Es werden zunehmend härtere Geschütze aufgefahren. Kein Wunder, steht und fällt doch mit Ps Glaubwürdigkeit der ganze Prozess. Folge-Termin: 31. Oktober.

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