Ein Name, zwei Sender

TRIER. Wer darf sich "Radio Trier" nennen - das vierte Programm des Südwestrundfunks oder der private Sender "Radio Trier 22" des ehemaligen Mobilfunk-Unternehmers Sven Herzog? Die Frage beschäftigt demnächst das Landgericht Koblenz.

Vom Handy-Verkäufer zum Radio-Macher: Seit rund zwei Jahren betreibt der ehemalige Herzogtel-Chef Sven Herzog einen Radiosender, der in Trier, der Eifel, im Hunsrück und mittlerweile sogar in Luxemburg und Ostbelgien zu empfangen ist. Dazu hat er die "Radio Trier 22 GmbH" gegründet, die die entsprechende Sendelizenz hält. Als "Radio 22" machte Herzog seinen Sender mit einigem Erfolg auf ähnliche Weise in der ganzen Region bekannt wie zuvor seine später Pleite gegangene Mobilfunk-Firma: Mit dem Sender-Logo beklebte Autos fahren durch die Region, entsprechend beklebte Autoanhänger finden sich an viel frequentierten Straßen und an vielen Brücken hängen Banner mit dem Logo. Doch an der "22" im Sendernamen hat Herzog nach eigenen Angaben mittlerweile ein wenig die Lust verloren. "Einige Werbekunden haben den falschen Eindruck bekommen, wir hätten nur bis zu 22 Jahre alte Hörer", sagt Herzog. Seit einigen Wochen ist die "22" deshalb zwar noch auf den meisten Werbebannern zu finden, laut Herzog auch immer noch als offizieller Sendername im Gebrauch, doch auf dem Äther deutlich seltener zu hören. "Radio Trier - der neue Sound im Radio" - mit diesem "Claim" (in der Radiosprache so etwas wie das Kennzeichen für den Sender) will Herzog künftig seinen Platz im Ohr der Hörer erobern. Von Anfang an habe er ursprünglich seinen Sender "Radio Trier" nennen wollen, erzählt Herzog. Doch weil er die Internet-Adresse "radiotrier.de" nicht besaß, hätte das keinen Sinn ergeben, sagt Herzog. Vor einigen Wochen nun konnte er sich den Internet-Namen sichern. Doch beim Gebrauch von "Radio Trier" macht dem privaten Unternehmer die öffentlich-rechtliche Konkurrenz nun einen Strich durch die Rechnung. Dem Südwestrundfunk (SWR) ist Herzogs "Radio Trier" sauer aufgestoßen. Beim zuständigen Landgericht Koblenz hat der SWR per Einstweiliger Verfügung beantragt, Herzogs GmbH diesen Namen für sein Radioprogramm zu untersagen. Grund: Der SWR benutzt für sein aus Trier ausgestrahltes Regionalprogramm auf SWR 4 ebenfalls den Namen "SWR 4 - Radio Trier" und das schon seit 1998. Herzog verletze die älteren Rechte des SWR an "Radio Trier", argumentieren die SWR-Juristen und berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 1993. Damals hatte der Süddeutsche Rundfunk (SDR) in einer ähnlichen Situation Recht bekommen, als sich ein Lokalsender "Stadtradio Stuttgart" nannte, der SDR aber eine Folge von Sendungen unter dem Titel "Radio Stuttgart" ausgestrahlt hatte. Da bestehe Verwechslungsgefahr, urteilten die Richter streng nach dem Grundsatz: "Es kann nur einen geben." Herzog hält das im Fall von "Radio Trier" allerdings für eine wenig überzeugende Argumentation. Sein Sender spiele Popmusik, SWR 4 dagegen Schlager. Verwechslungsgefahr sei da wohl kaum gegeben. Herzog könnte gut damit leben, wenn beide Sender weiterhin das "Radio Trier" im Namen behielten, doch der SWR erhebe anscheinend einen Alleinanspruch auf den Begriff, glaubt Herzog. Entscheiden muss nun das Landgericht

Das wiederum hält er für eine "unzulässige Blockierung", schließlich hätten Messungen seines Senders ergeben, dass bei SWR 4 gerademal 0,7 Prozent des täglichen Programms - also der Musik und der Beiträge - aus Trier gesendet würden. Über den Namensstreit entscheiden muss nun das Landgericht Koblenz, das sich die Entscheidung über die Einstweilige Verfügung zumindest nicht ganz einfach gemacht hat. Die Richter haben eine mündliche Verhandlung für den 12. November angesetzt, in der beide Parteien gehört werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort