Enge Grenzen

MAINZ. (win) Nebeneinkünfte von Abgeordneten können nicht ohne weiteres offen gelegt werden. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes beim Landtag. Verwiesen wird unter anderem auf das Steuergeheimnis.

Die Offenlegung von Nebeneinkünften der Politiker ist laut Gutachten nur zulässig, wenn durch diese Einnahmen "Interessenkollisionen zwischen Mandat und der beruflichen Tätigkeit" möglich sind. Außerdem müsse sichergestellt sein, dass dem Abgeordneten aus der Veröffentlichung keine wirtschaftlichen Nachteile entstehen und keine Schweigepflichten verletzt werden. Vor diesem Hintergrund bezweifeln die Gutachter, dass eine Pflicht zur Offenlegung von Nebeneinkünften verfassungsrechtlich haltbar wäre. Juristisch kaum umzusetzen sind auch Vorschläge, Nebenjobs generell zu verbieten oder Nebeneinkünfte mit den Diäten der Abgeordneten zu verrechnen. Eindeutig unzulässig sind dagegen Beratertätigkeiten, ohne dass der Parlamentarier dafür tatsächlich eine Gegenleistung erbringt. Bisher müssen die Abgeordneten im Landtagshandbuch am Beginn der Wahlperiode ihre Nebentätigkeiten angeben, nicht aber die Höhe der Einkünfte. Für rechtlich unbedenklich halten es die Gutachter, diese Angaben künftig in regelmäßigen Abständen als Landtagsdrucksache oder über die Internetseite des Parlaments zu veröffentlichen. Die Grünen wollen einen Gesetzentwurf vorlegen, in dem die Veröffentlichung von Nebentätigkeiten und -einkommen umfassender geregelt wird. SPD und CDU beurteilten das Gutachten positiv und sprachen sich dafür aus, Nebentätigkeiten häufiger als bisher zu veröffentlichen. Die Vorgaben in Rheinland-Pfalz seien ansonsten jedoch transparent und praktikabel, so der Parlamentarische CDU-Fraktionsgeschäftsführer Herbert Jullien.

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